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Prümer Rundschau
Ausgabe 35/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09.11.2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters der Stadt Prüm

und

am Sonntag, dem 30.11.2025, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters der Stadt Prüm, statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03.10.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Prüm, den 25.08.2025
Dr. Johannes Reuschen
Stadtbürgermeister der Stadt Prüm
als Wahlleiter