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Prümer Rundschau
Ausgabe 35/2025
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnik“ der Ortsgemeinde Olzheim im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Olzheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnik“ im 2stufigen Regelverfahren beschlossen (Planaufstellungsbeschluss).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 26.10.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.11.2023 aufgefordert gewesen. Der Ortsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt ca. 350 m südöstlich von Olzheim und ca. 600 m südwestlich von Kleinlangenfeld. Die Fläche ist ca. 16,3 ha groß (hiervon ca. 15,0 ha Sondergebiet Photovoltaik) und wird landwirtschaftlich genutzt.

Es handelt sich um die Flurstücke 4, 22, 23/1, 23/2, 24, 26, 57 und 63 (jeweils teilw.) der Flur 11 auf der Gemarkung Olzheim.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass nachfolgende Flächen im Rahmen erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) von der Planung berührt sind:

M1: Gemarkung Olzheim, Flur 11, Flurstücke 22, 23/1, 23/2, 24, 63 (jeweils tlw.), ca. 2,30 ha

M2: Gemarkung Olzheim, Flur 15, Flurstück 4/7 (tlw.), ca. 3,5 ha

Details und Lage ergeben sich aus dem Umweltbericht und den nachfolgenden, unmaßstäblichen Lageplänen.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Olzheim).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Olzheim.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der vom Ortsgemeinderat Olzheim in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 26.06.2025 und Auflistung weiter unten) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

30.08.2025 bis einschließlich 30.09.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter

https://www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

3.

Plankarte mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

4.

Textfestsetzungen

5.

Begründung

6.

Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)

7.

Artenschutzrechtliche Prüfung

8.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Olzheim vom 26.06.2025

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter der Telefonnummer 06551/943-361

oder per E-Mail unter bauleitplanung@vg-pruem.de vereinbart werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB vorzugsweise elektronisch

per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig / Hinter Koppnig“ der Ortsgemeinde Olzheim veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt:

> Begründung inkl. Umweltbericht mit den Zielen des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen sowie einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Orts- u. Landschaftsbild / Erholung, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Stör- u. Unfallrisiko, Wechselwirkungen

Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Olzheim vom 26.06.2025, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:

> Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie Koblenz vom 27.10.2023 mit dem Hinweis, dass gegen die Planung keine Einwände bestehen.

> Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 02.11.2023 mit dem Hinweis, dass aus Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes gegen die Planung keine Einwände bestehen.

> Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein vom 02.11.2023 mit Hinweisen zu einzuhaltenden Abstände baulicher Anlagen zur K 171, zur Erschließung der Anlage sowie zu potenzieller Blendgefahr.

> Stellungnahme der Industrie- und Handwerkskammer Trier, Referent Unternehmensförderung-Umwelt, Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung vom 14.11.2023 mit Hinweis zur Eingrünung des Plangebiets.

> Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau RLP, Mainz, vom 15.11.2023, mit dem Hinweis, dass aus Sicht des Bergbaus, sowie des Bodens und Baugrund keine Einwände gegen die Planung bestehen sowie Hinweisen zu Bodenschutz- und Baugrund-Normen und dem Geologiedatengesetz

> Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich 4 Verbandsgemeindewerk vom 16.11.2023 mit dem Hinweis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen sowie Hinweisen zur Entwässerung und Abwasserbeseitigung

> Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier vom 17.11.2023, mit Hinweisen, dass keine Wasserschutzgebiete und Oberflächengewässer betroffen sind und Hinweisen zur Starkregenvorsorge und Anlagen zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser

> Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Rheinisches Landesmuseum Trier vom 21.11.2023, mit dem Hinweis, dass keine archäologischen Fundstellen bekannt sind sowie mit Hinweisen auf die gesetzl. Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde.

> Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 – Bauen und Umwelt, Bitburg vom 21.11.2023, mit Hinweisen zu potenziellen Blendwirkungen und Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, zum LSG und geschützten Biotopen (kein erheblicher Konflikt), zur Mindesthöhe der Modultische und externen Kompensationsmaßnahmen der Feldlerche, zum Ergebnis der durchgeführten Vereinfachten raumordnerischen Prüfung, zum Denkmalschutz (keine Bedenken). Zu Wasserschutzgebieten und Oberflächengewässern (keine Betroffenheit), zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Oberflächenabfluss und zur Löschwasserversorgung

> Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP Trier vom 22.11.2023, mit Hinweisen zum Flächenverlust in der Landwirtschaft sowie Auswirkungen auf das Wegenetz, die Agrarstruktur und Jagdpacht sowie zur Artenschutzprüfung, Erhebung von Bedenken gegen Planung

> Stellungnahme des Forstamts Prüm vom 27.11.2023, mit Hinweisen zu Auswirkungen auf Wald, zu Waldabständen und zu Haftungsverzichterklärungen

Olzheim, 15.08.2025
gez.
Oswin Hoffmann
Ortsbürgermeister