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Prümer Rundschau
Ausgabe 35/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen der 19. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnik“ der Ortsgemeinde Olzheim

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2023 die 19. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim zur Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) im 2stufigen Regelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 26.10.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.11.2023 aufgefordert. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt ca. 350 m südöstlich von Olzheim und ca. 600 m südwestlich von Kleinlangenfeld. Die Fläche ist ca. 16,3 ha groß (hiervon ca. 15,0 ha Sondergebiet Photovoltaik) und wird landwirtschaftlich genutzt.

Es handelt sich um die Flurstücke 4, 22, 23/1, 23/2, 24, 26, 57 und 63 (jeweils teilw.) der Flur 11 auf der Gemarkung Olzheim.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass nachfolgende Flächen im Rahmen erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) von der Planung berührt sind:

M1: Gemarkung Olzheim, Flur 11, Flurstücke 22, 23/1, 23/2, 24, 63 (jeweils tlw.), ca. 2,30 ha

M2: Gemarkung Olzheim, Flur 15, Flurstück 4/7 (tlw.), ca. 3,5 ha

Details und Lage ergeben sich aus dem Umweltbericht und den nachfolgenden, unmaßstäblichen Lageplänen.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Olzheim).

Die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Olzheim erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 11.12.2023 und Auflistung weiter unten) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

30.08.2025 bis einschließlich 30.09.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm

unter https://www.pruem.de/bauleitpalnung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

3.

Plankarte

4.

Begründung

5.

Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)

6.

Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Verbandsgemeinde Prüm (Bericht)

7.

Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Verbandsgemeinde Prüm (Karte)

8.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 11.12.2023

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter der Telefonnummer 06551/943-361oder per E-Mail

unter bauleitplanung@vg-pruem.de vereinbart werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB vorzugsweise elektronisch per E-Mail

an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf der 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt:

> Begründung inkl. Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Orts- u. Landschaftsbild / Erholung, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Stör- u. Unfallrisiko, Wechselwirkungen

Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 11.12.2023, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:

> Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie Koblenz vom 27.10.2023, mit dem Hinweis, dass gegen die Planung keine Einwände bestehen.

> Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 02.11.2023, mit dem Hinweis, dass aus Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes gegen die Planung keine Einwände bestehen.

> Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein vom 02.11.2023, mit Hinweisen zu einzuhaltenden Abstände baulicher Anlagen zur K 171, zur Erschließung der Anlage sowie zu potentieller Blendgefahr

> Stellungnahme des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz E.V., Vereinigung der Jägerinnen und Jäger vom 06.01.2023, mit Hinweisen zu Auswirkungen der Planung auf Wald und Wild, zu potentiellen Blendwirkungen, zu Waldabstandsflächen und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbilds

> Stellungnahme der Industrie- und Handwerkskammer Trier, Referent Unternehmensförderung-Umwelt, Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung vom 14.11.2023, mit Hinweis zur Eingrünung des Plangebiets.

> Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich 4: Verbandsgemeindewerk vom 14.11.2023, mit Hinweisen zur Entwässerung und Abwasserbeseitigung.

> Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 17.11.2023, mit Hinweisen zu agrarstrukturellen Belangen sowie zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion.

> Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier vom 17.11.2023, mit Hinweisen, dass keine Wasserschutzgebiete und Oberflächengewässer betroffen sind sowie zur Starkregenvorsorge

> Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Rheinisches Landesmuseum Trier vom 21.11.2023, mit dem Hinweis, dass keine archäologischen Fundstellen bekannt sind sowie mit Hinweisen auf die gesetzl. Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde.

> Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 – Bauen und Umwelt, Bitburg vom 21.11.2023, mit Hinweisen zum LSG und geschützten Biotopen (kein erheblicher Konflikt), zur Artenschutzprüfung und zur Eingriffsregelung, zum Ergebnis der durchgeführten Vereinfachten raumordnerischen Prüfung, zum Denkmalschutz (keine Bedenken) sowie Hinweisen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten und Oberflächengewässern, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Oberflächenabfluss, zur Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe und zur Löschwasserversorgung

> Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP Trier vom 22.11.2023, mit Hinweisen zum Flächenverlust in der Landwirtschaft sowie Auswirkungen auf das Wegenetz, die Agrarstruktur und Jagdpacht sowie zur Artenschutzprüfung, Erhebung von Bedenken gegen Planung

> Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, vom 20.11.2023 mit Hinweis auf Reduzierung der Größe der Sonderbaufläche auf 15 ha

Prüm, 19.08.2025
gez.
Aloysius Söhngen
Bürgermeister