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Prümer Rundschau
Ausgabe 35/2025
Aus den Gemeinden
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Bürgersteig - Straßenrinne / Pflichten der Grundstückeigentümer

Die Gemeinde Neuendorf lässt die Straßenrinnen monatlich durch die Firma Thome-Bormann kehren.

Die Grundstückeigentümer müssen jedoch die Bürgersteige und Bordsteine/Abwasserrinnen von Gras und Unkraut freihalten.

Theo Roderich
Ortsbürgermeister Gemeinde Neuendorf