Ausgabe 35/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Digitale Kümmerer in Pronsfeld
Nächster Artikel: Sitzung des Ortsgemeinderates Niederlauch
Bürgersteig - Straßenrinne / Pflichten der Grundstückeigentümer
Die Gemeinde Neuendorf lässt die Straßenrinnen monatlich durch die Firma Thome-Bormann kehren.
Die Grundstückeigentümer müssen jedoch die Bürgersteige und Bordsteine/Abwasserrinnen von Gras und Unkraut freihalten.
Theo Roderich
Ortsbürgermeister Gemeinde Neuendorf