Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 35/2026
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf vom 12.08.2026

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2026

Da gegen die Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2026 keine Einwände erhoben wurden, gilt diese als vom Rat gebilligt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister informierte über folgende Themen:

-

Spielgeräte Spielplatz Steinackerring

-

Zuwendung Gemeindewald

-

Auszahlung Landesförderung Gehwege Auwer Straße

-

Zuschüsse Vereine/Gruppen

-

Poller Marktplatz

-

Erneuerung E-Ladestation Bürgerhaus

-

Fahnenbestückung Marktplatz

-

Begehung Campingplatz, Schwimmbad

-

Termin Haushaltssitzung 09.12.2026, 15.00 Uhr

-

Friedhofbegehung

-

Aufstellung Hundekotkasten

-

Reparatur Straßenschäden

-

Sportplatz, Pumpenerneuerung

-

Arbeitsgruppe Vorkaufsrechte

 

TOP 3: Anfragen von Ratsmitgliedern

Anfragen lagen zu folgenden Themen vor:

-

Bewässerung Straßenbäume

-

Hochwasser-/Starkregenvorsorgekonzept

-

Anregung Informationsveranstaltung in Sachen Hitze/Dürre

-

Pflege Ehrenmal an der Kirche

-

Zustand Hinweisbeschilderung an Straßen/Wegen

-

Schaden Straßenlaterne

-

Kirmesbaum

-

Sanierung Pfarrhaus

 

TOP 4: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Einwohnerfragen lagen nicht vor.

 

TOP 5:  Vergabe Erschließung Neubaugebiet "Poststraße" Bleialf

Die Bauarbeiten zur verkehrsmäßigen, abwassermäßigen und trinkwassermäßigen Erschließung wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben.

Die Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen erfolgte durch die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Karst.

Es wurden drei gültige Angebote durch Bieter eingereicht. Die geprüften Angebotssummen lagen hierbei zwischen 1.115.029,02 Euro und 1.239.318,27 Euro. Mindestfordernder Bieter ist die Firma Backes Bau- und Transporte GmbH, 54589 Stadtkyll.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Bauarbeiten zur Erschließung des Neubaugebiets Poststraße an die mindestfordernde Firma, Backes Bau- und Transporte GmbH, 54589 Stadtkyll, mit einer Brutto-Angebotssumme von 1.115.029,02 Euro, zu vergeben.

 

 

TOP 6:  Notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte "Maria Himmelfahrt" in Bleialf

Die Ortsgemeinde Bleialf ist Eigentümerin des Gebäudes der Kita in Bleialf. Die Betriebsträgerschaft der Kita Bleialf wurde auf die Kita gGmbH übertragen. Die Verwaltung der Kindertagesstätte obliegt, soweit es sich nicht um den Kindergartenbetrieb handelt, der Ortsgemeinde Bleialf.

Laut momentan gültiger Betriebserlaubnis dürfen in der Kita in Bleialf maximal 125 Kinder in fünf Gruppen betreut werden, davon maximal 26 Zweijährige. Von der Gesamtzahl der Plätze sind 115 als Ganztagsplätze ausgewiesen. 10 Plätze sind nur befristet mit Unterbrechung genehmigt.

Am 15.06.26 hat der Jugendhilfeausschuss ein neues Raumprogramm für Kindertagesstätten im Eifelkreis Bitburg-Prüm beschlossen. Nach den neuen Richtlinien und aufgrund sinkender Kinderzahlen im Einzugsgebiet der Kita, ist ein Ausbau der Kita „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf grundsätzlich nicht mehr notwendig. Einige (kleinere) Maßnahmen müssen jedoch durchgeführt werden, damit auch zukünftig alle Kinder einen Rechtsanspruch entsprechenden Platz erhalten können. Die Maßnahmen wurden mit der Ortsbürgermeisterin und den Ortsbürgermeistern der Einzugsgemeinden der Kita vorab besprochen und fanden grundsätzliche Zustimmung.

Folgende Maßnahmen sind notwendig:

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm wird vorgeschlagen, die Kosten analog der derzeit geltenden Zweckvereinbarung vom 01.01.1986 abzurechnen. Gemäß Vereinbarung werden die nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten (außer Personalkosten), der Kindertagesstätte Bleialf von den Ortsgemeinden Bleialf, Buchet, Brandscheid, Großlangenfeld, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid getragen. Als Sitzgemeinde der Kindertagesstätte trägt die Ortsgemeinde Bleialf grundsätzlich 20 % der nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten (44.000,00 €). Die verbliebenen 80 % (176.000,00 €) werden nach Einwohnerzahl (Stand 30.06. des laufenden Haushaltsjahres) unter den o. g. Ortsgemeinden aufgeteilt.

 

Berechnung der Kostenanteile (als Anhaltspunkt) nach aktuellen Einwohnerzahlen, Stand 30.06.26

 

Der Eigenanteil der Ortsgemeinde Bleialf beläuft sich voraussichtlich auf ca. 128.834,53 €.

 

Nach eingehender Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der Kindertagesstätte „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die Finanzierung analog der Zweckvereinbarung mit den Einzugsgemeinden der Kindertagesstätte (Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid) zu klären. Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, ob die Kosten ggf. über zwei Haushaltsjahre gestreckt werden können.

Unabhängig von den vorgenannten kurzfristigen Sanierungsmaßnahmen sieht der Ortsgemeinderat die Notwendigkeit zur Erstellung eines mittelfristigen Konzeptes bezüglich eines möglichen weiteren Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarfs im Bereich der Kindertagesstätte.

 

TOP 7: Wirtschaftswegebau

Der Ortsgemeinderat hatte sich bereits mehrfach mit der Thematik Ausbau von Wirtschaftswegen befasst, zuletzt in der Sitzung am 03.12.2025.

Der Wirtschaftswegeausschuss hat in der Sitzung am 27.07.2026 beraten und dem Ortsgemeinderat folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

Für den nächsten Förderaufruf (Förderprojekt „ELER“) der ADD Trier zum Ausbau von Wirtschaftswegen soll die Maßnahme Ausbau Wirtschaftsweg „Auf Kläschesheck“ zur Förderung angemeldet werden. Der Ausbau soll im Hinblick auf die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge auf der Gesamtstrecke auf einer Breite von 4 m mit bituminöser Befestigung durchgeführt werden.

Zu klären sind im Zuge der Antragstellung noch offene Fragen, insbesondere zur Problematik Oberflächenentwässerung im Bereich des angrenzenden bebauten Außenbereichsanwesens, zur Vermessung des Weges (Frage Grunderwerb), zu vorhandenen Versorgungsleitungen im Wirtschaftsweg (u. a. Glasfaser) und zum Umfang der Ausgleichsflächen. Über die vom Ausschuss gestellten Fragen zur Beschilderung des Wirtschaftsweges kann die Ortsgemeinde nach Herstellung des Weges entscheiden.

Der Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung erläuterte die Maßnahme und stand den Ratsmitgliedern in der Sitzung für Fragen zu Verfügung. Die Kosten werden auf 260.000 € geschätzt Die Förderquote beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 65 %.

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und die Maßnahme „Auf Kläschesheck“ beim nächsten Förderaufruf der ADD zur Förderung anzumelden. Die Verwaltung wird beauftragt, die offenen Fragen zu klären und alle für die Antragstellung erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.

Nicht öffentliche Sitzung

Der Rat befasste sich mit einer Vergabe und einer Finanzangelegenheit.