Am Sonntag, dem 12.11.2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pittenbach
und am Sonntag, dem 26.11.2023, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pittenbach, statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 06.10.2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.