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Prümer Rundschau
Ausgabe 36/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Straßenreinigung

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Winterscheid hin.

Die Reinigungspflicht obliegt nach der Satzung den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch die Straße erschlossen sind bzw. die an die Straße angrenzen.

Die Pflicht zur Säuberung der Straßen umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und Unrat jeder Art bis zur Straßenmitte, in den Seitengräben sowie in den Straßenrinnen.

Das Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.

Die Bevölkerung wird gebeten, der Reinigungspflicht innerhalb der Ortslage nachzukommen.

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- örtliche Ordnungsbehörde -