Geltungsbereich:
Das ca. 15 ha große Plangebiet befindet sich nördlich bis nordöstlich der Ortslage Heckhuscheid und gliedert sich in zwei Teilflächen in der Gemarkung Heckhuscheid.
Die Teilfläche 1 umfasst das Flurstück Nr. 120 (teilweise) in der Flur 51 und die Teilfläche 2 das Flurstück Nr. 121 (vollständig) in der Flur 51.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann die 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB vom Tag der Bekanntmachung an bei der Verbandsgemeinde Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die wirksame 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter www.pruem.de/bauleitplanung sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse http://www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Prüm unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.