Der Ortsgemeinderat Winterspelt hat in öffentlicher Sitzung am 15.07.2025 die Ergänzung der Satzung der Ortsgemeinde Winterspelt über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Elcherath für den Bereich des östlichen Ortsrand gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Planaufstellungsbeschluss) sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage und Geltungsbereich des Plangebiets:
Die durch die Satzung einzubeziehende Fläche liegt am östlichen Ortsrand der im Zusammenhang bebauten Ortslage Elcherath der Ortsgemeinde Winterspelt, nördlich und südlich der Elcherather Straße / K 101.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurstücke 19/3 tlw., 19/4 tlw., 24/15 tlw., 34/4 tlw. sowie 42/5 der Flur 4, Gemarkung Winterspelt.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Ergänzungssatzung ist es Baurecht auf je zwei Bauflächen nördlich und südlich der Straße zu schaffen, durch die ein längerfristiger Bedarf an Bauflächen in Elcherath gedeckt werden soll.
Details ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der Aufstellung der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Winterspelt im Ortsteil Elcherath für den östlichen Ortseingang gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB.
Die vom Ortsgemeinderat Winterspelt in seiner Sitzung am 15.07.2025 gebilligten Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Winterspelt für die im Zusammenhang bebauten Ortslage Elcherath (Satzung, Begründung inklusive naturschutzfachlichem Planungsbeitrag für die nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB einbezogene Fläche, Plankarte) sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind in der Zeit vom
08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter
www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter
www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail
an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).
Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben
werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Winterspelt für den Ortsteil Elcherath gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Der naturschutzfachliche Planungsbeitrag enthält Aussagen zur derzeitigen Bodennutzung, zu Schutzgebieten jeglicher Art, zu Natura-2000-Gebieten, zu Biotopen, zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen (Bodenschicht/Vegetationsverlust/Verlust von Teilflächen des Lebensraum-Komplexes „intensiv genutzte Lebensräume“ für Pflanzen und Tiere/Oberflächenabfluss/Landschafsbild) und eine Artenschutzrechtliche Beurteilung.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.