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Prümer Rundschau
Ausgabe 37/2024
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Seiwerath vom 27.08.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Bürgermeister Söhngen beglückwünschte die Ratsmitglieder zu ihrer Wahl und wünschte ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung ihrer Ge­meinde.

Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflich­ten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO er­ge­ben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein.

Die Verpflichtung des Vorsitzenden als gewähltes Ratsmitglied erfolgte durch die 1. Beigeordnete Heike Haas.

2. Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 GemO gewählt:

Alff Herbert

Ernennung, Vereidigung und Einführung des neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters obliegen nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen Vorgänger.

Ortsbürgermeister Michael Schweisthal vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Herbert Alff zum Ehrenbeamten.

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgte die Vereidigung und Amtseinführung.

3. Wahl des/der ehrenamtlichen Beigeordneten

Zur ehrenamtlichen Beigeordneten wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 a GemO gewählt:

1. Beigeordnete: Haas Heike

Die Ernennung, Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten obliegen dem in der kon­sti­tu­ierenden Sitzung des Gemeinderates ernannten und in sein Amt eingeführten neuen Ortsbür­germeister.

Der neue Ortsbürgermeister vollzog die nach den Bestimmungen des Landes­be­am­tengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte die neugewählte ehrenamt­liche Beigeordnete zur Ehrenbeamtin.

4. Bildung der Ausschüsse

Die Ausschüsse des am 26. Mai 2019 gewählten Gemeinderates sind mit Ablauf des 30. Juni 2024 untergegangen.

Des­halb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse (frühestens ab 01. Juli 2024) neu vorzunehmen.

Nach der geltenden Hauptsatzung werden der Rechnungsprüfungsausschuss und der Bauausschuss aus den Mitgliedern des Gemeinderates gebildet.

5. Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt.

Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..

6. Bauangelegenheiten

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