Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 die 21. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Sellerich zur Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) im 2stufigen Regelverfahren beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 17.01.2024 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.02.2024 aufgefordert. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Lage und Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt ca. 1,5 km nördlich bis nordöstlich der Ortslage Sellerich und etwa 1 km nördlich des Ortsteils Sellericherhöhe. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 21,6 ha, die geplante Sondergebietsfläche ist ca. 16,77 ha groß und wird ganz überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Es handelt sich um die Flurstücke 100 (tlw.), 101, 116 (tlw.) und 121 (tlw.) der Flur 12 auf der Gemarkung Sellerich.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Lage des Plangebiets (rot dargestellt)
Auszug aus der Planurkunde (Geltungsbereich orange dargestellt)
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Die „GAIA mbH“ beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Flächen am nordöstlichen Rand der Gemarkung Sellerich (VG Prüm) im Umfang von ca. 16,77 ha.
In der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit integriertem Landschaftsplan (2004) ist das Plangebiet als Acker, Grünland oder Sonderkulturen mit Erhaltung der vorhandenen naturnahen Elemente (Raine/Säume, Einzelbäume, Feldgehölze, Hecken) dargestellt.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Sellerich).
Die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Sellerich erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik „Fröhnland“.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Sellerich sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 27.02.2024 und Auflistung weiter unten) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom
15.09.2025 bis einschließlich 16.10.2025
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm
unter https://www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz
unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:
| 1. | Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung |
| 2. | Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren |
| 3. | Planurkunde |
| 4. | Begründung |
| 5. | Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) |
| 6. | Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Sellerich vom 02.07.2025 |
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter der Telefonnummer 06551/943-361oder
per E-Mail unter bauleitplanung@vg-pruem.de vereinbart werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.
Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB vorzugsweise elektronisch
per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch auf anderem Weg abgegeben werden, z. B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Fröhnland“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
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| Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt: | |
| > | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie Koblenz vom 19.01.2024, mit dem Hinweis, dass gegen die Planung keine Einwände bestehen. |
| > | Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich 4: Verbandsgemeindewerk vom 25.01.2024, mit dem Hinweis, dass Belange nicht berührt sind. |
| > | Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes Hamburg vom 29.01.2024, mit dem Hinweis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen |
| > | Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein vom 26.01.2024, mit dem Hinweis, dass die erforderlichen Abstände zur L 17 und K 110 eingehalten werden; Hinweisen zur Erschließung der Anlage sowie zu potentieller Blendgefahr |
| > | Stellungnahme des Forstamts Prüm vom 01.02.2024, mit Hinweisen zur raumordnerischen Prüfung, zu angrenzenden Waldflächen, erforderlichen Waldabständen und zum Erhalt vorkommender Fichten- und Vorwaldstrukturen |
| > | Stellungnahme des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum Eifel vom 02.02.2024, mit Hinweisen auf agrarstrukturelle Auswirkungen und zur Betroffenheit von Landwirten |
| > | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 02.02.2024, mit dem Hinweis, dass aus Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. |
| > | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau RLP vom 02.02.2024, mit Hinweisen zu erloschenen Bergwerksfeldern, zur Rohstoffgeologie, sowie Empfehlungen zum Baugrund |
| > | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP Trier vom 17.01.2024, mit Hinweisen zum Flächenverlust in der Landwirtschaft, zur Bodenwertzahl, zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe, zur hohen Viehdichte sowie den Auswirkungen auf die Agrarstruktur und die Pachtpreise |
| > | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier vom 02.02.2024, mit Hinweisen, dass keine Wasserschutzgebiete und Bodenschutzflächen betroffen sind sowie zur Starkregenvorsorge (Abflusskonzentrationen im Plangebiet, Zulässigkeit der Rückhaltung von Oberflächenabfluss in Mulden) |
| > | Stellungnahme der Industrie- und Handwerkskammer Trier, Referent Unternehmensförderung-Umwelt, Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung vom 09.02.2024, mit Hinweis zur Eingrünung des Plangebiets. |
| > | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Mainz vom 09.02.2024 mit Hinweisen zur (Nicht)Betroffenheit von Kulturdenkmälern und zum Vorkommen obertägiger Westwall-Anlagen sowie zur Anzeigepflicht archäologischer Funde bzw. Befunde |
| > | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 – Bauen und Umwelt, Bitburg vom 14.02.2024, mit Hinweisen zum Rückbau der Anlagen und darauf, dass aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken bestehen; außerdem Hinweise zur (Nicht)Betroffenheit von Wasserschutzgebieten und Oberflächengewässern, zur Versickerung, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Oberflächenabfluss sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Brandschutztechnischer Hinweis |
| > | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Rheinisches Landesmuseum Trier vom 21.02.2024, mit dem Hinweis, dass keine archäologischen Fundstellen bekannt sind sowie mit Hinweisen auf die gesetzl. Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde |