TOP 1: Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2026
Verschoben, da die Sitzung im Ratsinfosystem noch nicht eingestellt war.
TOP 2: Einwohnerfragestunde
Die gestellten Fragen wurden beantwortet.
TOP 3: Industrie- / Gewerbegebiet
TOP 3.1: 7. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Weinsheim
Anlass der 7. Änderungsplanung ist die Planungsabsicht der Firma Andreas Stihl AG & Co. KG, die eine bauplanungsrechtliche Sicherung von weiteren Flächen in unmittelbarem Anschluss an das bestehende Firmengelände hinsichtlich einer mittelfristigen Unternehmensexpansion am Standort Weinsheim anstrebt.
Bereits in der Sitzung am 09.06.2021 wurde der Planaufstellungsbeschluss gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde jedoch anschließend auf Bitten der Firma Stihl nicht weitergeführt.
Die im Parallelverfahren erforderliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde seinerzeit dennoch mit der 11. Fortschreibung durchgeführt. Sie umfasste Änderungen des Flächennutzungsplanes, die für die 6. und 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Weinsheim“ erforderlich waren.
Mittlerweile wurden die Planungen durch die Firma Stihl wieder aufgenommen und durch das Büro KARST Ingenieure GmbH neue Vorentwurfsunterlagen für die 7. Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet (Fa. Stihl) erstellt. Das Plangebiet ist gegenüber der Ursprungsplanung erheblich verkleinert.
Aufgrund des langen Zeitraums seit dem damaligen Beschluss sowie des veränderten Geltungsbereiches wurde heute erneut über die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entschieden.
Die Planungskosten für die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Weinsheim“ sind durch die Firma Stihl als Vorhabenträgerin zu übernehmen. Hierzu ist zwischen der Ortsgemeinde und der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme abzuschließen.
Der Ortsgemeinderat Weinsheim beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Weinsheim“ im Regelverfahren fortzuführen. Der Vorentwurf der Planung wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. Ebenso soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Offenlage des Planvorentwurfs erfolgen sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma Stihl einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planungskosten durch die Firma Stihl abzuschließen.
TOP 3.2: Bebauungsplan Gewerbegebiet "Auf der Acht" - Städtebaulicher Vertrag
Im Bereich der Grundstücke Gemarkung Weinsheim, Flur 10, Nr. 10/6, 10/10, 11/3, 18/4 und 47/6 (tlw.) plant die Ortsgemeinde Weinsheim derzeit die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Anlass ist der Bedarf an Gewerbeflächen sowie eine konkrete Anfrage eines Investors zur Nutzung als gewerbliches Baugrundstück.
Zuletzt hatte der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 22.10.2025 über die Angelegenheit beraten und die Durchführung der Förmlichen Beteiligungsverfahren beschlossen.
Die Erschließung des Baugebietes soll durch den Investor übernommen werden. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, der die Durchführung der Erschließung sowie die Kostenübernahme regelt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Baugebietes Gewerbegebiet „Auf der Acht“ abzuschließen.
TOP 3.3: Fußweg Parkplatz Stihl / Radweg
Die Fa. Stihl plant einen Fußweg über den Radweg von Ihrem Parkplatz zum Wendehammer in der Andreas Stihl-Straße. Dabei wird das Grundstück der Gemeinde Flur 9 Flurstück 78/5 gequert.
Die Kosten für die Herstellung des Weges und die Unterhaltung sowie die Räum- und Verkehrssicherungspflicht obliegen der Fa. Stihl.
Der Rat genehmigt die Herstellung eines Gehweges auf diesem Grundstück.
TOP 4: Bauangelegenheiten
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
TOP 4.1: Bauantrag Neubau eines überdachten Hackschnitzellager auf dem Grundstück Gemarkung Weinsheim, Flur 13, Flurstück 33/5
Das Einvernehmen wurde erteilt.
TOP 4.2: Bauvoranfrage über die Errichtung eines Selbstbedienungswaschplatzes und die Aufstellung einer DHL-Packstation auf dem Grundstück Gemarkung Weinsheim, Flur 13 Flurstück 42/3
Das Einvernehmen wurde erteilt.
TOP 5: Finanzangelegenheiten
Der Ortsbürgermeister informierte über die zusätzlichen Kosten bei der Erweiterung des Neubaugebietes „Schmitzpäsch“ in Weinsheim.
In der nächsten Ratssitzung werden der Kaufpreis und die Veräußerung der Grundstücke beschlossen.
TOP 6: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| - | Begehung Kita |
| - | Die Defibrillatoren wurde geliefert |
| - | Verabschiedung von Revierleiter Wolfram Dries |
| - | Personal-Situation Kita (Hauswirtschaft) |
| - | Begehung DGH Weinsheim |
TOP 7: Anfragen von Ratsmitgliedern
Die Anfragen wurden beantwortet.
Beraten wurde unter anderem über Finanzangelegenheiten.