Der Ortsgemeinderat Lasel hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Änderung zur Satzung vom 28.02.2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Neu eingefügt bzw. ergänzt wird:
§ 18 Baumgrabstätten / Naturbegräbnisstätten
(8) Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch steinerne Namenstafeln in der Größe: Länge 40 cm x Breite 30 cm und mindestens 4 cm hoch.
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| Geändert wird: Länge 40 cm x Breite 40 cm |
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| Ergänzt wird: |
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| Diese Tafeln werden einheitlich von der Ortsgemeinde kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
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| 2. | vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch der Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.