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Prümer Rundschau
Ausgabe 38/2023
Aus den Gemeinden
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1. Ergänzung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Lasel über die Ordnung auf dem gemeindlichen Friedhof vom 07.01.2022

Der Ortsgemeinderat Lasel hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Änderung zur Satzung vom 28.02.2015 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Neu eingefügt bzw. ergänzt wird:

§ 18 Baumgrabstätten / Naturbegräbnisstätten

(8) Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch steinerne Namenstafeln in der Größe: Länge 40 cm x Breite 30 cm und mindestens 4 cm hoch.

Geändert wird: Länge 40 cm x Breite 40 cm

Ergänzt wird:

Diese Tafeln werden einheitlich von der Ortsgemeinde kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lasel, den 05.09.2023
gez. DS
Manfred Klasen
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch der Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.