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Prümer Rundschau
Ausgabe 38/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.08.2024

1. Verpflichtung der Verbandsgemeinderatsmitglieder

Bürgermeister Söhngen gab einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben.

Anschließend verpflichtete der Vorsitzende die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag.

2. Neufassung der Hauptsatzung

Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung als Satzung. Diese wird in der Prümer Rundschau öffentlich bekannt gemacht.

3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Prüm

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Wahlvorstand bestand aus dem Vorsitzenden Bürgermeister Aloysius Söhngen sowie den Ratsmitgliedern Daniela Adams und Peter Nahrings.

Zu ehrenamtlichen Beigeordneten wurden unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 a GemO gewählt:

1. Beigeordneter: Dr. Johannes Reuschen

2. Beigeordnete: Gudrun Breuer

3. Beigeordnete: Paula Sonnen

Bürgermeister Söhngen vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes/ Beamtenstatusgesetzes vorbereiteten Urkunden und ernannte die neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten zu Ehrenbeamten.

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunden vereidigte Herr Bürgermeister Söhngen die neu gewählten Beigeordneten Dr. Johannes Reuschen und Gudrun Breuer und führte sie in ihr Amt ein.

4. Bildung der Ausschüsse der Verbandsgemeinde Prüm

Die durch den Verbandsgemeinderat am 20.08.2019 durch Wahlen besetzten Ausschüsse sind mit Ablauf des 30. Juni 2024 untergegangen.

Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Verbandsgemeinderates die Bildung der Ausschüsse neu vorzunehmen.

Es wird auf die §§ 44 und 45 der GemO verwiesen.

Unter Beachtung der beschlossenen und künftig geltenden Hauptsatzung beschließt der Verbandsgemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen.

4.1 Hauptausschuss

Folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder wurden in den Hauptausschuss gewählt:

Mitglieder

Stellvertreter:

Jörg Weinand

Andreas Lenz

Mario Kribs

Achim Cremer

Klaus Keil

Manuel Ruhe

Peter Wind

Werner Dimmer

Ralf Meyer

Bernhard Schaal

Michael Ehleringer

Martin Knauf

Richard Heinz

Reiner Schwalen

Rudolf Johanns

Julia Röser

Jürgen Schalz

Christoph Lenz

Barbara Hiltawski

Markus Fischbach

Achim Kinnen

Johann Urfels

Alicja van Cuyck

Susanne Faschin

4.2 Bau- und Planungsausschuss

Folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder wurden in den Bau- und Planungsausschuss gewählt:

Mitglied:

Stellvertreter:

Horst Backes

Robert Fuchs

Johannes Holz

Jörg Weinand

Peter Meyer

Petra Schweisthal

Peter Nahrings

Patrick Olk

Ralf Meyer

Steven Klassen

Max Pfeiffer

Julia Röser

Thomas Böhm

Lambert Lehnertz

Michael Ehleringer

Martin Knauf

Richard Heinz

Andreas Peters

Michael Geditz

Marius Rausch

Johann Urfels

Niklas Rinke

Christoph Weber

Christine Kohl

4.3 Rechnungsprüfungsausschuss

Folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder wurden in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt:

Mitglied:

Stellvertreter:

Peter Nahrings

Manuel Ruhe

Peter Meyer

Klaus Keil

Katharina Peter

Harald Valentin

Claudia Johanns

Bernhard Schaal

Daniela Adams

Klaus Nahrings

Rudolf Johanns

Walter Post

Markus Fischbach

Achim Kinnen

4.4 Schulträgerausschuss

Folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder wurden in den Schulträgerausschuss gewählt:

Mitglied:

Stellvertreter:

Arnold Gierten

Werner Dimmer

Petra Schweisthal

Edith Baur

Sascha Notzon

Sara Kribs

Monika Winkelmann

Peter Meyer

Julia Röser

Steven Klassen

Manuela Neumetzler

Jürgen Schalz

Claudia Johanns

Daniela Adams

Renate Schmitz

Bartholme Lliteras

Andreas Peters

Richard Heinz

Achim Kinnen

Jonas Bach

Susanne Arenth

Johann Urfels

Alicja van Cuyck

Susanne Faschin

Vertreter Elternschaft

Stellvertreter Elternschaft

Kerstin Kinne

NN

Vertreter Lehrerschaft

Stellvertreter. Lehrerschaft

Jennifer Kuhl

Sabine Hansen

4.5 Werkausschuss

Folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder wurden in den Werkausschuss gewählt:

Mitglied:

Stellvertreter:

Jörg Weinand

Robert Fuchs

Sara Kribs

Peter Nahrings

Peter Meyer

Pascal Kersten

Harald Valentin

Arnold Gierten

Lothar Messerich

Steven Klassen

Rudolf Johanns

Sascha May

Martin Knauf

Walter Post

Reiner Schwalen

Daniela Adams

Lambert Lehnertz

Julia Röser

Barbara Hiltawski

Jan Luca Kiss

Niklas Rinke

Achim Kinnen

Christine Kohl

Christoph Weber

Beschäftigtenvertreter:

Stellvertreter:

Robert Ennen

Michael Niederprüm

Jürgen Frauenkron

Frank Eichstaedt

Helmut Haas

Andreas Beirig

Uwe Ritter

Markus Schoierer

4.6 Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderungsausschuss

Folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder wurden in den Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderungsausschuss gewählt:

Mitglied:

Stellvertreter:

Manuela Adams

Peter Wind

Edith Baur

Horst Backes

Mario Kribs

Monika Winkelmann

Petra Schweisthal

Pascal Kersten

Lambert Lehnertz

Bernhard Schaal

Walter Post

Andrea Triendl

Christoph Lenz

Daniela Adams

Sascha May

Lars Eichten

Renate Schmitz

Michael Ehleringer

Marius Rausch

Thorben Lanzrath

Johann Urfels

Susanne Arenth

Susanne Faschin

Alicja van Cuyck

5. Wahl der Mitglieder für den Zweckverband Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann

Zur Bildung des Zweckverbandes „Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann“ haben der Landkreis Bitburg-Prüm und die Verbandsgemeinde Prüm seinerzeit durch übereinstimmende Beschlüsse des Kreistages und des Verbandsgemeinderates eine Verbandsordnung beschlossen, die auch durch die damalige Bezirksregierung Trier festgestellt wurde.

Der Zweckverband „Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann“ ist danach mit Wirkung zum 01.03.1995 errichtet.

Nach der geltenden Verbandsordnung entsendet die Verbandsgemeinde 4 Vertreter(innen) in die Verbandsversammlung, der Eifelkreis Bitburg-Prüm 5 Vertreter(innen).

Da der Bürgermeister der Verbandsgemeinde kraft Gesetzes Vertreter der Verbandsgemeinde in der Verbandsversammlung ist, sind vom Verbandsgemeinderat noch 3 weitere Vertreter(innen) zu wählen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fraktionen sich im Vorfeld mit der Benennung der zu wählenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes abstimmen und möglicherweise ein gemeinsamer Wahlvorschlag unterbreitet wird.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder die Wahl für die Mitglieder des Zweckverbandes „Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann“ in offener Abstimmung vorzunehmen.

Dem Zweckverband „Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann“ sollen als Vertreter(innen) der Verbandsgemeinde Prüm, neben Bürgermeister Söhngen als berufenem Mitglied, angehören:

1. Horst Backes

2. Thomas Böhm

3. Johann Urfels

6. Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid-Feuerscheid

Dem Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid-Feuerscheid gehören seitens der Ortsgemeinde Feuerscheid drei Mitglieder und seitens der Verbandsgemeinde Prüm zwei Mitglieder an, wobei der Bürgermeister der Verbandsgemeinde dem Zweckverband als geborenes Mitglied angehört.

Demnach ist von der Verbandsgemeindevertretung ein weiteres Mitglied zu wählen bzw. zu entsenden.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder die Wahl für die Mitglieder des Zweckverbandes „Feuerscheid/Plütscheid“ in offener Abstimmung vorzunehmen.

Dem Zweckverband Feuerscheid/Plütscheid soll, neben Bürgermeister Söhngen als geborenem Vertreter, angehören:

Herr Mario Kribs

7. Wahl der Mitglieder für den Zweckverband Freizeitbad - Kur-Center Prüm

Der Landkreis Bitburg-Prüm und die Verbandsgemeinde Prüm bilden seit dem 20.09.1971 den Zweckverband „Kurcenter Prüm“.

Mitglieder des Zweckverbandes sind:

a)

der Landkreis mit 4/9

b)

die Verbandsgemeinde Prüm mit 5/9

Das Stimmrecht in der Verbandsversammlung wird durch die neun Vertreter ausgeübt. Davon wählt und entsendet

a)

der Landkreis Bitburg-Prüm 4 Vertreter

b)

die Verbandsgemeinde Prüm 5 Vertreter

Da der Bürgermeister der Verbandsgemeinde kraft Gesetzes Vertreter der Verbandsgemeinde in der Verbandsversammlung ist, sind vom Verbandsgemeinderat noch 4 weitere Vertreter(innen) zu wählen.

Die Amtszeit der Vertreter deckt sich mit der Amtszeit der Mitglieder der Vertretungskörperschaft.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fraktionen sich im Vorfeld mit der Benennung der zu wählenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes abstimmen und möglicherweise ein gemeinsamer Wahlvorschlag unterbreitet wird.

Die Vertreter des Landkreises Bitburg-Prüm wurden in der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 08.07.2024 gewählt.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder die Wahl für die Mitglieder des Zweckverbandes „Freizeitbad Kur-Center Prüm“ in offener Abstimmung vorzunehmen.

Dem Zweckverband „Freizeitbad Kur-Center Prüm“ sollen als Vertreter(innen) der Verbandsgemeinde Prüm, neben Bürgermeister Söhngen als berufenem Mitglied, angehören:

1. Werner Dimmer

2. Rudolf Johanns

3. Bartholomé Lliteras

4. Barbara Hiltawski

8. Wahlvorschlag für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier für die Wahlzeit 2024/2029

Nach § 15 des Landesplanungsgesetzes werden die kreisfreien Städte und Landkreise im Gebiet einer Region zu einer Planungsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Organe der Planungsgemeinschaft sind:

a)

die Regionalvertretung

b)

der Regionalvorstand

Die Regionalvertretung besteht aus:

a)

den Oberbürgermeistern und Landräten der Mitglieder,

b)

mindestens zwei, höchstens zehn weiteren Vertretern eines jeden Mitgliedes, das Gebietskörperschaft ist, je nach Einwohnerzahl seines zur Region gehörenden Gebietes,

c)

je einem die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vertretenden Mitglied

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Landesplanungsgesetzes werden diese Vertreter von den Stadträten und den Kreistagen in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der GemO und der LKO gewählt.

Der Kreistag wählt mindestens die Hälfte der zu entsendenden Mitglieder und sie vertretenden Mitglieder aus den Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.

Dem Kreistag wurden 2019 für die Wahl der Vertreter des Eifelkreises Bitburg-Prüm in der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier vorgeschlagen:

Mitglied:

Stellvertreter/Stellverteterin:

Bürgermeister

Aloysius Söhngen

Robert Ennen,

Verbandsgemeindeverwaltung

Erich Reichertz

Dr. Johannes Reuschen

Aufgrund der dem Verbandsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit beschloss der Verbandsgemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, folgenden Vertreter und Stellvertreter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm durch offene Abstimmung zu benennen:

Mitglied:

Stellvertreter/Stellverteterin:

Bürgermeister

Aloysius Söhngen

Robert Ennen,

Verbandsgemeindeverwaltung

Dr. Johannes Reuschen

Gudrun Breuer

9. Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die jeweilige Wahlzeit des Verbandsgemeinderates beschränkt.

Die Mustergeschäftsordnung gilt nur so lange, bis der Verbandsgemeinderat eine eigene Geschäftsordnung beschlossen hat.

Der Rat kann mit der in § 37 Abs. 1 GemO vorgeschriebenen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder jederzeit im Ganzen übernommen oder in einzelnen Punkten geändert werden.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung nicht zustande, so gilt Kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.

Die Mustergeschäftsordnung ist im Kommunalbrevier, Auflage 2024, ab Seite 253 ff, abgedruckt.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat die vom Ministerium des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 24.06.2016 (Min.Bl. Seite 202-203), die darüber hinaus zu folgenden Paragraphen Anpassungen beinhaltet:

§ 2

Form und Frist der Einladung

§ 3a

Ältestenrat

§ 5a

Beratung und Beschlussfassung in außergewöhnlichen Notsituationen

§ 6

Teilnahme weiterer Personen an den Sitzungen

§ 7

Schweigepflicht und Treuepflicht

§ 12

Ordnungsbefugnisse

§ 19

Anfragen