Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 25. April 2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros isu, Bitburg, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Errichtung eines Aldi-Marktes in der Stadt Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
1. Die Firma Aldi SE & Co. KG, Kerpen, plant, einen Filialbau zu errichten und den bisherigen Bau abzureißen. Das Vorhaben befindet sich am Gerberweg in der Stadt Prüm.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,
| • | ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und |
| • | ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. |
2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 08.10. bis 09.11.2022 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:
| • | Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen |
| • | VG Prüm: www.pruem.de |
3. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 23.11.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Frau Reuschen (anne.reuschen@vg-pruem.de) abgegeben werden.
4. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.