1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein.
Der Vorsitzende verpflichtete als (geschäftsführender) Ortsbürgermeister die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Die Ernennung des neugewählten Ortsbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem/der Beigeordneten.
Die 2. Beigeordnete Martina Meyer vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den wiedergewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Karl Hansen zum Ehrenbeamten.
3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
1. Beigeordneter: Carsten Brück (in Abwesenheit)
2. Beigeordnete: Martina Meyer
Die Ernennung der Beigeordneten obliegt dem in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ernannten Ortsbürgermeister.
Der neue Ortsbürgermeister vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte die neugewählte ehrenamtliche 2. Beigeordnete Martina Meyer zur Ehrenbeamtin.
Die Ernennung des 1. Beigeordneten Carsten Brück erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
4. Bildung der Ausschüsse
Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse (frühestens ab 01. Juli 2024) neu vorzunehmen.
Unter Beachtung der geltenden Hauptsatzung beschließt der Gemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen. Nach der geltenden Hauptsatzung werden ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Bauausschuss gebildet. Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Es wurden gewählt:
Rechnungsprüfungsausschuss ( 3 Mitglieder):
1. Cremer Sabrina
2. Kewes Inga
3. Thelen Michael
Der Bauausschuss besteht aus den Mitgliedern des Gemeinderates.
5. Geschäftsordnung des Gemeinderates
Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..
6. Bauangelegenheiten
Es lagen keine Bauanträge vor.
7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2024
Gegen die Niederschrift vom 14.03.2024 gab es keine Einwände.
Sie gilt somit als genehmigt.
8. Verpachtung einer Ausgleichsfläche aus dem Gemeindewald
Pachtpreis 1,50 € / qm
Der Vertrag wurde bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingescannt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu unterzeichnen.
9. Änderung der Friedhofssatzung
Sofern in einer Erdgrabstätte auf Wunsch der Nutzungsberechtigten nur noch Urnen beigesetzt werden sollen, darf die Grabstätte dennoch nur bis 50 % der Gesamtfläche abgedeckt werden. Denn es besteht aufgrund der Größe der Grabstätte weiterhin die Möglichkeit, Erdbestattungen vornehmen zu können.
Der Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.
10. Anlegen einer Streuobstwiese zwischen Bauhof und Regenrückhalte Becken
Der Naturpark trägt 80 % der Kosten, die Ortsgemeinde die restlichen 20 %.
Es werden ca. 16 Bäume mit einheimischen Früchten gepflanzt.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
11. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| - | Stand Endausbau der Straßen „Auf Neuröd“ und „Im Haag“ |
| - | Reparatur von Waldwegen |
| - | Erhebung von Beiträgen für Unterhaltskosten von Feld und Waldwegen |
| - | Termin für Waldbegang am 21.09.2024 ab 9.00 Uhr |
| - | Stand Flurbereinigung |
| - | Einladung zum Workshop über die Aufstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes am 11.09.2024 um 18.00 Uhr im Gemeindehaus |
12. Einwohnerfragestunde
Die Fragen der Einwohner in Bezug auf den Ausbau der Straße „Im Haag“ und „Auf Neuröd“ wurden beantwortet.
Beraten wurde über Finanz- und Bauangelegenheiten.