Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde Prüm
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Wallersheim

Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt ca. 360 m östlich des Ortsteils Loch auf der Gemarkung Wallersheim zwischen Prüm (westlich des Planvorhabens) und Gerolstein (östlich des Planvorhabens).

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 18,72 ha, wovon 10,60 ha auf das Sondergebiet Photovoltaik entfallen. Bei dem Plangebiet handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker- und Grünlandflächen) sowie um eine Brachfläche einer ehemaligen Baumschule. Südwestlich des Gebietes verläuft in ca. 500 m Entfernung die L 30 (Kopper Straße).

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 4, der Flur 14 der Gemarkung Wallersheim.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Wallersheim).

Die 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Das Sur“ der Ortsgemeinde Wallersheim.

Die Planvorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – Das Sur“ (Planurkunde, Begründung Städtebau + Umweltbericht) liegen in der Zeit vom

26.01.2026 bis einschließlich 26.02.2026

im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet

unter www.pruem.de/bauleitplanung eingesehen werden.

In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Prüm, den 16.01.2026
gez.
Dr. Johannes Reuschen
Bürgermeister