Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Zur Durchführung von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung auf dem Privatgrundstück sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Eine Rattenbekämpfung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Die Stadt Prüm informiert darüber, dass im Bereich der öffentlichen Flächen in der Stadt im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes zeitnah Köderstellen durch eine Fachfirma aufgestellt werden. Die Köder werden in Sicherheitsstationen aufgestellt, die für andere Tiere (wie z.B. Hunde oder Katzen) ungefährlich sind.
Helfen Sie, die Anzahl der Ratten nachhaltig zu verringern: