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Prümer Rundschau
Ausgabe 40/2024
Aus den Gemeinden
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Das Ordnungsamt informiert: Präventive Maßnahmen zur Rattenbekämpfung

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.

Zur Durchführung von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung auf dem Privatgrundstück sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Eine Rattenbekämpfung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, die notwendigen Maßnahmen ergreift.

Die Stadt Prüm informiert darüber, dass im Bereich der öffentlichen Flächen in der Stadt im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes zeitnah Köderstellen durch eine Fachfirma aufgestellt werden. Die Köder werden in Sicherheitsstationen aufgestellt, die für andere Tiere (wie z.B. Hunde oder Katzen) ungefährlich sind.

Helfen Sie, die Anzahl der Ratten nachhaltig zu verringern:

  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter - niemals daneben.
    Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem offenen Kompost oder in der Toilette.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offenstehen
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen - die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Verbandsgemeinde Prüm
örtliche Ordnungsbehörde