1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Roland Pütz verpflichtete die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.
Die Verpflichtung des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters Roland Pütz als Ratsmitglied erfolgte durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Rainer Kauth.
2. Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in
Roland Pütz
Die Ernennung des wiedergewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen Vorgänger oder im Vertretungsfall dem Beigeordneten.
Der geschäftsführende 1. Beigeordnete Rainer Kauth vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den wiedergewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten.
3. Wahl des/der ehrenamtlichen Beigeordneten
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Rainer Kauth
Die Ernennung des Beigeordneten obliegt dem in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ernannten Ortsbürgermeister.
Ortsbürgermeister Roland Pütz vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den wiedergewählten ehrenamtlichen Beigeordneten zum Ehrenbeamten.
4. Bildung der Ausschüsse
Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse (frühestens ab 01. Juli 2024) neu vorzunehmen.
Unter Beachtung der geltenden Hauptsatzung beschließt der Gemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen. Nach der geltenden Hauptsatzung werden ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Bauausschuss gebildet. Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Es wurden gewählt:
Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder):
1. Heckemanns Jörg
2. Stein Julien
3. Wonner Norbert
Der Bauausschuss besteht aus den Mitgliedern des Gemeinderates.
5. Geschäftsordnung des Gemeinderates
Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..
6. Bauangelegenheiten