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Prümer Rundschau
Ausgabe 40/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung der 22. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandgemeinde Prüm im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Mützenich“

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 die 22. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Mützenich zur Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) im 2-stufigen Regelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 17.01.2024 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.02.2024 aufgefordert. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt innerhalb der Gemarkung Mützenich, etwa 440 m südwestlich der Ortslage Mützenich und circa 220 m westlich des Ortsteils Schweiler. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt und wird im Süden und Westen von einer Waldfläche begrenzt.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Mützenich und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 14,4 ha und liegt in der Flur 7 vollständig auf den Flurstücknummern 26, 82 und 83 und teilweise auf den Flurstücknummern 33, 65 und 81.

Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke an (jeweils in der Gemarkung Mützenich und der Flur 7):

Norden: Flurstücknummern 27, 77/1

Osten: Flurstücknummern 27, 81, 86

Süden: Flurstücknummern 33, 84, 85 und 92

Westen: Flurstücknummer 15, 65, 67, 80, 81 und 92

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.

In der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm vom Dezember 2004 wird der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, wobei die landwirtschaftliche Nutzung Ackerbau, Grünland und Sonderkulturen umfasst.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Mützenich).

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Mützenich".

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 27.02.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Mützenich sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 27.02.2024 und Auflistung weiter unten) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm

unter https://www.pruem.de/bauleitpalnung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

3.

Plankarte

4.

Begründung

4.1

Anhang 1 Umweltbericht

4.1.1

Anlage 1: Faunistische Untersuchung 2022 und 2024 – Ergebnisbericht

4.1.2

Anlage 2: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

4.1.3

Anlage 3: Biotoptypen – Karte 1: Bestand 2022

4.1.4

Anlage 4: Biotoptypen – Karte 2: Planung

4.1.5

Anlage 5: Bestandsbeschreibung Grünland

4.2

Anhang 2: Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Verbandsgemeinde Prüm

4.3

Baugrunduntersuchung

5.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter der Telefonnummer 06551/943-311

oder per E-Mail unter bauleitplanung@vg-pruem.de zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB elektronisch

per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch auf anderem Weg abgegeben werden z. B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Mützenich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf der 22. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Mützenich“ veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt:

- Begründung

- Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, Betroffenheit von Schutzgebieten

- Anhänge zum Umweltbericht (Faunistische Untersuchungen, FFH-Vorprüfung, Biotoptypen, Bestandsbeschreibung Grünland)

Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wurden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:

- Stellungnahme der Direktion Landesarchäologie, Generaldirektion kulturelles Erbe vom 19.01.2024, mit dem Hinweis, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken bestehen.

- Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vom 25.01.2024 mit dem Hinweis, dass ihre Belange nicht berührt werden.

- Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 26.01.2024 mit dem Hinweis, dass ausreichende Sichtflächen herzustellen sind und eine Blendwirkung auszuschließen ist.

- Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung vom 01.02.2024, mit dem Hinweis, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken bestehen.

- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 02.02.2024, mit dem Hinweis, dass kein Wasserschutzgebiet betroffen ist und sich im Südwesten ein Quellgewässer befindet. Außerdem werden Informationen Bodenschutz/Altlasten und zur Starkregenvorsorge gegeben

- Stellungnahme des Forstamtes Prüm vom 01.02.2024, mit Hinweisen zum Waldabstand.

- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 02.02.2024, mit Hinweisen, dass keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte zu erwarten sind

- Stellungnahme des Landesfischereiverbands Rheinland-Pfalz e.V. vom 06.02.2024, mit dem Hinweis, dass aus seiner Sicht keine Einwände bestehen.

- Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 07.02.2024, mit Hinweisen zu agrarstrukturellen Auswirkungen und Erhaltung der Wirtschaftswege.

- Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Trier vom 09.02.2024, mit Hinweisen zur Eingrünung zugunsten der Landschaft.

- Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 14.02.2024, mit Hinweisen zur Rückbauverpflichtung nach Nutzungsaufgabe, Naturschutz und Landschaftspflege, zur Raumverträglichkeit, Denkmalschutz und Wasserrecht.

- Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, mit Hinweisen zur Lage am FFH Gebiet Ourtal.

- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 19.02.2024, mit Hinweisen und Bedenken zu alternativen Flächen, Flächenverlust für die Landwirtschaft, Bodengüte, Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe.

Prüm, 25.09.2025
gez.
Aloysius Söhngen, Bürgermeister