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Prümer Rundschau
Ausgabe 41/2023
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Winterscheid vom 28.09.2023

Öffentliche Sitzung

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung und Entlastungserteilung zum Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde und der verwalteten Jagdgenossenschaft.

2. Haushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft für das Jahr 2024

Nach der Beratung des Haushaltsplanes beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft für das Jahr 2024.

Vorschläge der Einwohner nach § 97 Abs. 1 GemO wurden nicht eingereicht.

3. Beitritt zum kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz

Der Rat beschließt, dass die Gemeinde gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Prüm dem Kommunalen Klimapakt beitritt. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

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Umrüstung kommunaler Gebäude von einer Gas- / Ölheizung auf eine Wärmepumpe oder sonstige Wärmequelle aus erneuerbaren Energien

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Beschattungseinrichtungen an Fenstern, Herstellung von Beschattungseinrichtungen auf dem Gelände an kommunalen Einrichtungen z.B. durch Entsiegelung und Baumpflanzungen an kommunalen Einrichtungen

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Bau von Dachflächen-PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden ggfls. im Zusammenhang mit dem Einbau von Solarspeichern

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Energieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Einrichtungen

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

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die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

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zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

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entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

4. Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik im Bereich „Hammersberg/Fehlborn/Pfaffenhelt“

Die Enerparc Solar Invest 206 GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Winterscheid.

Von der Planung sind die Grundstücke Gemarkung Winterscheid, Flur 4, Flurstücke 11, 64, 43 (tlw.) und 44 (tlw.) berührt.

Um Baurecht für die Errichtung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen, ist zwingend eine Bauleitplanung erforderlich. Seitens der Ortsgemeinde Winterscheid ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik erforderlich.

Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss zusätzlich zu dem o. g. Bebauungsplan ebenfalls der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm geändert werden. Im Flächennutzungsplan sind die o. g. Flächen als Sonderbaufläche (S) darzustellen.

Die Aufstellung der Bebauungspläne kann im Parallelverfahren mit der entsprechenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Teilbereich der Ortsgemeinden Winterscheid erfolgen.

Die Kosten für die o. g. Verfahren sind vom Projektierer/Investor zu tragen. Hierzu werden seitens der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde städtebauliche Verträge mit dem Projektierer/Investor geschlossen.

In einer der nächsten Sitzungen werden dem Rat die von einem fachkundigen Planungsbüro erarbeiteten Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes vorgestellt. Diese müssen den Nachweis führen, dass die Kriterien des Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen des Verbandsgemeinderates (Dez. 2020) sowie die darauf aufbauenden Regelungen, hier insbesondere die Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 19.07.2022, eingehalten werden. Der Verbandsgemeinderat hat für die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage eine maximale Sondergebietsfläche von insgesamt 15 ha vorgeschrieben.

Der Ortsgemeinderat Winterscheid beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik" im Bereich "Hammersberg/Fehlborn/Pfaffenhelt" auf den Grundstücken Gemarkung Winterscheid, Flur 4, Flurstücke 11, 64, 43 (tlw.) und 44 (tlw.) im 2-stufigen Regelverfahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.

Die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik durch den Verbandsgemeinderat wird beantragt.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, mit der Enerparc Solar Invest 206 GmbH einen städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Kostenregelung zu unterzeichnen.

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister informierte über verschiedene gemeindliche Angelegenheiten.

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Anschaffung eines Erste Hilfe Defibrillators – ca. 2.000 € (Standort Buswartehalle)

6. Anfragen von Ratsmitgliedern

Bürgermeister Söhngen und Ortsbürgermeister Knauf beantworteten die Anfragen der Ratsmitglieder.

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Parkplatz am Radweg (an der Kreuzung/Heltenbacher Mühle)

7. Einwohnerfragestunde

Die Fragen der Einwohner wurden beantwortet.