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Prümer Rundschau
Ausgabe 42/2022
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Matzerath für das Jahr 2023 vom 14.10.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 74.110 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 69.480 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  — (-) 4.630 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 7.750 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 7.250 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 7.250 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — -7.750 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  — +7.750 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf  — 0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  — 300 v.H

- Grundsteuer B  — 365 v.H

- Gewerbesteuer  — 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund  — 20,00 €

- für den zweiten Hund  — 30,00 €

- für jeden weiteren Hund  — 40,00 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:

- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Endgültiger Beitrag 2022  — 18,45 €

Vorausleistung 2023  — 18,45 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021  — 397.091 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022  — 405.601 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023  — 410.231 €

Ortsgemeinde Matzerath, den 14.10.2022
gez. Pütz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 24.10. bis 02.11.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.