Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 74.110 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 69.480 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — (-) 4.630 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 7.750 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 7.250 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 7.250 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -7.750 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +7.750 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 300 v.H
- Grundsteuer B — 365 v.H
- Gewerbesteuer — 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 20,00 €
- für den zweiten Hund — 30,00 €
- für jeden weiteren Hund — 40,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke
Endgültiger Beitrag 2022 — 18,45 €
Vorausleistung 2023 — 18,45 €
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 — 397.091 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 — 405.601 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 410.231 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 24.10. bis 02.11.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.