Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 134.320 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 128.720 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 5.600 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 8.960 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -8.960 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +8.960 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 300 v.H
- Grundsteuer B — 365 v.H
- Gewerbesteuer — 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 25,00 €
- für den zweiten Hund — 25,00 €
- für jeden weiteren Hund — 50,00 €
für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004
- für den ersten Hund — 500,00 €
- für jeden weiteren Hund — 500,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2022 — 467.416 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 — 466.426 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2024 — 472.026 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 23.10. bis 02.11.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.