1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung
2. Haushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft für das Jahr 2024
Vorschläge der Einwohner nach § 97 Abs. 1 GemO wurden nicht eingereicht.
3. Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen
Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen im maßgeblichen Ermittlungszeitraum (6 Jahre) wird auf 43.500 € festgesetzt.
Da eine erhebliche beitragsrelevante Nutzung der Wege durch das Aufkommen an sonstigem Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, kann kein Gemeindeanteil festgesetzt werden.
Der endgültige Beitragssatz 2023 wird auf — 18,45 €/ha
festgesetzt.
Für 2024 werden Vorausleistungen erhoben,
der der Vorausleistung 2024 zu Grunde legende
Beitragssatz wird auf — 18,45 €/ha
festgesetzt.
4. Beitritt zum kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses …
… ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
Der Beitritt für die Gemeinde kann nur gemeinsam mit / durch die Verbandsgemeinde Prüm erfolgen.
Nach eingehender Beratung beschloss der Rat, dem kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz nicht beizutreten.
5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister informierte über verschiedene gemeindliche Angelegenheiten.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung 2022 wird der Ortsbürgermeister den Geldausgleich in Höhe von 2.265,00 € im Rahmen der Flurbereinigung Lünebach (161 qm x 12 € und weitere Mehrausweisung von 333,00 €) überprüfen (Flurstücke und Wertansatz) und den Rat informieren.
6. Anfragen von Ratsmitgliedern
Ortsbürgermeister Pütz beantwortete die Anfragen der Ratsmitglieder.
7. Einwohnerfragestunde
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