Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 42/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Nimsreuland vom 30.08.2024

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Bürgermeister Söhngen beglückwünschte die Ratsmitglieder zu ihrer Wahl und wünschte ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung ihrer Ge­meinde.

Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflich­ten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO er­geben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein.

Der Vorsitzende Ewald Breuer verpflichtete als geschäftsführender Ortsbürgermeister die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.

2. Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 GemO gewählt:

Achim Cremer

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung des neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen Vorgänger oder im Vertretungsfall dem Beigeordneten.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Ewald Breuer vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Achim Cremer zum Ehrenbeamten.

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgte die Vereidigung und Amtseinführung.

Nachdem Herr Achim Cremer zum Ortsbürgermeister gewählt und ernannt worden ist, rückt Herr Stephan Disch in den Gemeinderat nach.

Ortsbürgermeister Achim Cremer verpflichtete das neue Ratsmitglied durch Handschlag.

3. Wahl des/der ehrenamtlichen Beigeordneten

Zum ehrenamtlichen Beigeordneten wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 a GemO gewählt:

Marco Berger

Die Ernennung des Beigeordneten obliegt dem in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ernannten und in sein Amt eingeführten neuen Ortsbürgermeister.

Ortsbürgermeister Achim Cremer vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den wiedergewählten ehrenamtlichen Beigeordneten zum Ehrenbeamten.

4. Bildung der Ausschüsse

Die Ausschüsse des am 26. Mai 2019 gewählten Gemeinderates sind mit Ablauf des 30. Juni 2024 untergegangen.

Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse (frühestens ab 01. Juli 2024) neu vorzunehmen.

Unter Beachtung der geltenden Hauptsatzung beschließt der Gemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen. Nach der geltenden Hauptsatzung werden ein Rechnungs-prüfungsausschuss und ein Bauausschuss gebildet. Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Es wurden gewählt:

Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder):

1. Reiland Dirk

2. May Peter

3. Disch Stephan

Der Bauausschuss besteht aus den Mitgliedern des Gemeinderates.

5. Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt.

Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..

6. Bauangelegenheiten

- / -

Im Anschluss wurde der scheidende Ortsbürgermeister Herr Ewald Breuer aus Anlass seines 25-jährigen Dienstjubiläums mit einer Dankurkunde der Gemeinde durch Herrn Ortsbürgermeister Achim Cremer geehrt. Bürgermeister Söhngen schloss sich den Glückwünschen an und dankte dem Jubilar ebenfalls für seine geleisteten Dienste.