Auf Grund des § 13 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft vom 14.03.2012 wurde für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
in der Einnahme auf — 104.500 EUR
in der Ausgabe auf — 104.500 EUR
festgesetzt.
Eine Umlage von den Jagdgenossen nach § 3 (2) der Satzung wird nicht erhoben.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.10. bis 03.11.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.