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Prümer Rundschau
Ausgabe 43/2022
Verbandsgemeinde Prüm
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Sonstige Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 19.07.2022

Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.07.2022 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

Der Vorsitzende unterrichtete die Ratsmitglieder, dass die mit der Durchführung der aktuellen Bündelungsausschreibungen Strom (2023-2025) und Gas (2023-2025) beauftragte Gt-Service GmbH mitgeteilt habe, dass zu verschiedenen Losen in der Ausschreibung keine Angebote eingegangen seien.

Hiervon ist die Verbandsgemeinde Prüm mit drei Lieferstellen der Verbandsgemeinde, sowie drei Lieferstellen des Verbandsgemeindewerkes bei der Stromausschreibung betroffen. Es handelt sich dabei um sogenannte Sondervertrags-Abnahmestellen. Bei diesen Lieferstellen endet der Stromliefervertrag allerdings erst zum 01.01.2024.

Für die restlichen Strom-Abnahmestellen (Tarifabnahmestellen und Straßenbeleuchtung) liegen demnach Angebote vor. Diese werden zur Zeit durch die Gt-Service GmbH ausgewertet.

Bei der Gasausschreibung sind alle ausgeschriebenen Lieferstellen im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm betroffen. Neben den zehn Lieferstellen der Verbandsgemeinde sind dies zwei Lieferstellen in Schönecken, drei Lieferstellen in Weinsheim und fünf Lieferstellen in der Stadt Prüm.

Für diese Lieferstellen wird die Verbandsgemeinde nun selbst mit den Versorgungsunternehmen Verhandlungen über eine Belieferung mit Gas oder Strom führen.

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

3.1 Zur Anfrage der SPD-Fraktion ist der Niederschrift ein Vermerk des Fachbereichs 3 - Bürgerdienste - beigefügt.

3.2. In der Stadt Prüm werden Werbeplakate an Straßenlampen sowie Verkehrsschildern widerrechtlich angebracht. Das RM Reichertz bittet die Verwaltung um Klärung, wer für eine Beseitigung zuständig ist. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung mitgeteilt.

3.3. RM Kohl fragte an, was die Verwaltung bisher in Sachen Energiemangel veranlasst habe. Der Vorsitzende erläuterte einige Maßnahmen. Verwaltungsseitig soll auch eine Stellungnahme bezüglich Energieeinsparmöglichkeiten im Bereich der Straßenbeleuchtung der Westenergie AG an die Ratsmitglieder zur Kenntnisnahme mit der Niederschrift versandt werden.

4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

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5. Geschäftsbericht 2021 der Volkshochschule Prüm

Die pädagogische Leiterin der VHS Prüm, Frau Hedwig Serwas, stellte den Geschäftsbericht für das Jahr 2021 vor und beantwortete die Fragen der Ratsmitglieder.

6. Jahresbericht Haus der Jugend 2021

Der Jahresbericht 2021 des Hauses der Jugend lag den Ratsmitgliedern vor und deren Fragen wurden durch den Leiter des Hauses der Jugend, Herr Jochen Pauls, beantwortet.

7. Jahresabschluss des Verbandsgemeindewerkes zum 31.12.2021

Prüfungsbericht, Lagebericht der Werkleitung und Verwendung des Jahresergebnisses

Gemäß den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und der Betriebssatzung hat die Werkleitung den Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und den Lagebericht zu erstellen und dem Werkausschuss vorzulegen. Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Er ist mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. Der Verbandsgemeinderat hat über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Der Jahresabschluss wurde erstellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, geprüft.

Der Werkausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 21.09.22 beraten.

Nach Kenntnisnahme des Lageberichtes der Werkleitung, des abschließenden Prüfungsergebnisses und des Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers fasst der Verbandsgemeinderat nachstehenden Beschluss:

„Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva zum 31. Dezember 2021 mit einer Bilanzsumme von 57.246.249,56 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 72.455,86 € aus.

Der Jahresabschluss für die Abwasserbeseitigungseinrichtung für das Wirtschaftsjahr 2021 wird in der Erfolgsrechnung

in den Erträgen auf  —  5.836.102,80 €

in den Aufwendungen auf  —  5.908.558,66 €

festgestellt.

Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 72.455,86 € wird mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres verrechnet.

Die Mehraufwendungen im Erfolgsplan gegenüber den Planansätzen und die Mehrausgaben im Vermögensplan gemäß § 17 Abs. 5 EigAnVO i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 1 Betriebssatzung werden genehmigt. Die im Wirtschaftsplan 2021 nicht verausgabten Haushaltsmittel im Vermögensplan, die im folgenden Jahr noch benötigt werden, werden gemäß Anlage in Höhe von insgesamt 2.519.436,14 € auf das Wirtschaftsjahr 2022 übertragen.

Zusätzlich werden Kreditermächtigungen zur Finanzierung der übertragenen Mittel in Höhe von 2.274.000 € (zinslose Kredite 14.000 €, verzinsliche Kredite 2.260.000 €) auf das Wirtschaftsjahr 2022 übertragen.

Ferner wird der Lagebericht festgestellt.“

8. Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeinde Prüm

Der zuständige örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Prüm hat am 22.09.2022 den Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeinde Prüm geprüft.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung erfolgten keine erheblichen Beanstandungen. Dem Rat wird vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Prüm zu entlasten.

Im Verbandsgemeinderat erfolgt die abschließende Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeinde Prüm.

Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates lag eine Ausfertigung des Rechenschaftsberichtes mit Anhang zum Jahresabschluss 2021 (Auszug als Anlage) nach den §§ 48 und 49 GemHVO vor.

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Verbandsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde Prüm nach § 114 GemO.Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm und den Beigeordneten die Entlastung zu erteilen.An der Beratung und Beschlussfassung wirkten der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht mit.

Den Vorsitz führt das älteste anwesende Ratsmitglied Erich Reichertz.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 wurden gebilligt.

9. Lüftungsanlage Grundschule Pronsfeld

Entsprechend der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 06.07.2021 soll für die Grundschule Pronsfeld eine zentrale Lüftungsanlage geplant werden.

Vorgesehen ist eine zentrale Raumluft-Technische-Anlage (RLT-Anlage) mit entsprechenden Filtern, Schalldämpfern, Brandschutzklappen mit Zu- und Ablauf in jedem Raum der Grundschule Pronsfeld. Die Kosten für die Anlage betragen laut Ausarbeitung vom 26.07.2022, Calvais, Prüm, 305.799,36 €. Hinzukommen für Umbauarbeiten, Elektroinstallation ca. 35.000 €.

Somit entstehen Gesamtkosten von rund 341.000,00 €. Der Einbau kann abschnittsweise erfolgen, die Arbeiten in den Klassenräumen jedoch nur in den nächsten Ferien (Winter-, Ostern- und Sommerferien). Fertigstellung könnte nach den Sommerferien 2023 sein, vorausgesetzt, dass alle Anlagenteile rechtzeitig verfügbar sind.

Die jährlichen Betriebskosten betragen durch den Stromverbrauch von ca. 18.675 kWh (ca. 7843 kg CO2 - mittlerer Verbrauch 4 Pers.-Haushalt 3000 kWh, also mehr als 6 Haushalte), Kosten für Strom ca. 6.000 € (bei jetzigem noch günstigem Vertrag), für Wartung, Filterwechsel und Prüfgebühren (3.250 €) insgesamt 9.250 €.

Der Bürgermeister soll zur Vergabe ermächtigt werden.

Im Haupt- und Finanzausschuss erfolgte eine Vorberatung.

Aufgrund der neuen Pandemielage und der ermittelten Bau- und Unterhaltungskosten gibt der Haupt-und Finanzausschuss keine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat ab. Vielmehr sollte die neue Lage in den Fraktionen besprochen und in der heutigen Sitzung des Verbandsgemeinderates abschließend beraten und beschlossen werden.

Nach ausführlicher Diskussion wurde dem Einbau einer zentralen Lüftungsanlage in der Grundschule Pronsfeld nicht zugestimmt.Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

10. Notstromversorgung Verwaltungsgebäude

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, für das Verwaltungsgebäude eine Notstromversorgung sicher zu stellen.

Für die Notstromversorgung wurden zwei Varianten untersucht.

Einmal die Möglichkeit einer stationären Versorgung mit Einbau in einer der Garagen am Verwaltungsgebäude.

Hier entstehen Kosten für das Notstromgerät (laut BHA, Bitburg und O.Meyer GmbH, Prüm vom 19.08.2022) in Höhe von 115.000,00 €. Hinzukommen für Verlegung der Leitung bis zum Gebäude und Anschluss an die Installation ca. 14.900 €. Die Lieferzeit beträgt ca. fünf Monate.

Als zweite Möglichkeit käme eine mobile Notstromversorgung mit gleichen Versorgungswerten in Betracht. Hier betragen die Kosten für das Gerät und den Anhänger 30.424,73 € (mit Angebot vom 19.08.2022, Alff Bitburg belegt). Hinzu kommen die Installationskosten für den Anschluss am Haus von ca. 4.000 €.

Vorteil der mobilen Versorgung ist die Flexibilität, dass das Gerät auch an einem anderen Gebäude der Verbandsgemeinde eingesetzt werden kann.

In Bezug auf die momentane Situation (Gas- und Strommangel) und im Falle einer erneuten Naturkatastrophe wird empfohlen, zwei mobile Geräte anzuschaffen. Die Kosten für die Gesamtanschaffung betragen dann 60.849,46 €.

Der Bürgermeister soll zur Vergabe ermächtigt werden.Im Haupt- und Finanzausschuss erfolgte eine Vorberatung.

Der Beschaffung einer Notstromversorgung für das Verwaltungsgebäude mit einem mobilen Gerät und einem zusätzlichen Zweitgerät für anderweitige Notfälle wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die erforderlichen Aufträge nach pflichtgemäßem Ermessen zu vergeben.

11. Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Prüm

Letztmalig hat sich der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.07.2022 mit der Angelegenheit befasst. In der Sitzung wurden dem Rat die Ergebnisse der Überprüfung der beantragten Flächen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm von zwei Vertreterinnen des Planungsbüros Karlheinz Fischer aus Trier vorgestellt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss in dieser Sitzung, den Empfehlungen des Bau- und Planungsausschusses vom 23.06.2022 zu folgen (siehe folgende Seite).

„Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, auf Antrag der Ortsgemeinden, für die in der Kartenunterlage dargestellten geplanten PV-Flächen im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm Sonderbauflächen für die Errichtung von PV-Flächen auszuweisen. Die Ausweisung der Sonderbauflächen soll bei Betrachtung der Gesamtplanung (Steuerungsrahmen/Ergebnis des Auswahlverfahrens) über einzelne Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes erfolgen und dabei möglichst im Parallelverfahren mit der Aufstellung der jeweiligen Bebauungspläne erfolgen. Mit den Projektierern sollen städtebauliche Verträge bezüglich der Kostenregelung getroffen werden.“

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) genießen, wie dies z. B. bei landwirtschaftlichen Vorhaben oder Windrädern im Außenbereich grundsätzlich der Fall ist, ist zwingend eine Bauleitplanung erforderlich, um Baurecht für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu schaffen. Das heißt, ohne eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Verbandsgemeinderat, als auch ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die jeweilige Ortsgemeinde, wird die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich nicht möglich sein.

Bezüglich der Verfahrenskosten sollen mit den Projektierern städtebauliche Verträge geschlossen werden, die regeln, dass die Kosten von den jeweiligen Projektierern übernommen werden.

In der Regel wird zur Einleitung des jeweiligen Bauleitplanverfahrens ein sog. Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst, dieser ist aber gesetzlich nicht zwingend erforderlich, um das Bauleitplanverfahren (siehe beigefügte Kurzübersicht) zu starten. Zugleich wird grundsätzlich die von einem fachkundigen Planungsbüro erstellte Vorentwurfsplanung dem Rat vorgestellt und vom Rat als endgültiger Vorentwurf anerkannt sowie die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit) durchzuführen. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Aufgrund der Vielzahl an geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlagen innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm und den damit erforderlichen Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes, soll die Verwaltung nunmehr ermächtigt werden, nach pflichtgemäßen Ermessen, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren für die von den Ortsgemeinden beantragten Flächennutzungsplanänderungen zur Ausweisung von Sonderbauflächen Photovoltaik durchzuführen, damit so die Verfahrensdauer der Planungen beschleunigt werden kann.

Maßgebend hierfür sind der vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 beschlossene Steuerungsrahmen Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die weitergehenden Beschlüsse des Verbandsgemeinderates vom 05.10.2021 und vom 19.07.2022.

Die während der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden gesammelt und die entsprechenden Beschlussvorschläge für den Verbandsgemeinderat vorbereitet. Die im Anschluss der frühzeitigen Beteiligungsverfahren vom jeweiligen Planungsbüro zu erstellenden Planentwurfsunterlagen werden dem Rat sodann in einer der nächsten Sitzungen des Verbandsgemeinderates mit den während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, nach Maßgabe der vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2020 beschlossenen Steuerungsrahmen Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie den weitergehenden Beschlüssen vom 05.10.2021 und 19.07.2022 die erforderlichen Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen Photovoltaik, sofern seitens der Ortsgemeinde ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die städtebaulichen Verträge bezüglich der Kostenregelung mit den jeweiligen Projektieren zu unterzeichnen.

12. 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm

In der Ortsgemeinde Habscheid soll der außerhalb der Ortslage bestehende Geflügelhof um gewerbliche Nutzungen am Betriebsstandort erweitert werden. Die aktuell geplante Erweiterung des Betriebshofs sieht die Errichtung einer Sortier- und Packstation für Eier mit Verpackung und Kühlung sowie Büro- und Verwaltungsräumen vor. Eine Erweiterung der Legehennenkapazität ist nicht vorgesehen. Mittel- bis langfristig könnten ggf. weitere produktspezifische Verarbeitungen am Betriebsstandort vorgesehen werden, wie z. B. Pasteurisierung oder das Färben von Eiern (etc.).

Letztmalig hat sich der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.07.2022 mit dieser Angelegenheit befasst.

In der Sitzung wurde über die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen, die Planentwurfsunterlagen gebilligt sowie die weiteren Beteiligungsverfahren gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben/E-Mail vom 18.08.2022 gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt. Ebenso erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/E-Mail vom 18.08.2022. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 22.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022.Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Verbandsgemeinderat Prüm im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Wenn den Beschlussvorschlägen gefolgt wird, sind kleinere Planänderungen erforderlich, die jedoch die Grundzüge der Planung nicht berühren. Aus diesem Grunde kann auf eine erneute Offenlage und Behördenbeteiligung verzichtet werden und der Planaufstellungsbeschluss gefasst werden.

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden (hier: die an die Ortsgemeinde Habscheid angrenzenden Ortsgemeinden Großlangenfeld, Brandscheid, Pronsfeld, Heckhuscheid, Winterspelt, Masthorn).

Gem. § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm). Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Der Verbandsgemeinderat Prüm beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung zu den während der förmlichen Beteiligungsverfahren gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu folgen. Die Abstimmung erfolgt zu den Inhalten der Abwägungstabelle im Gesamten.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid (Feststellungsbeschluss).

Die Planunterlagen zur 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm werden gebilligt und der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beigefügt. Sie lagen den Ratsmitgliedern vor und sind im digitalen Ratssystem jederzeit abbrufbar.

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden (hier: Großlangenfeld, Brandscheid, Pronsfeld, Heckhuscheid, Winterspelt, Masthorn).

Vorausgesetzt, die Zustimmung wird erteilt, wird die Verwaltung ermäcthigt, die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm) zur Genehmigung vorzulegen. Bei Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB, wird die Verwaltung ermächtigt, diese öffentlich bekannt zu machen.

13. 14. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm

ALDI Süd beabsichtigt seine Filiale in der Stadt Prüm im Gerberweg zu erweitern und will zu diesem Zweck angrenzende Grundstücke erwerben. Auf der Fläche sollen neben einem neuen ALDI-Lebensmittel-Discountmarkt weitere Fachmärkte entstehen.

Die aktuelle Planung sieht vor, zunächst den neuen ALDI-Markt auf den noch hinzuzukaufenden Grundstücken zu errichten, dann die vorhandene ALDI-Filiale abzureißen und anschließend auf den freigewordenen Grundstücksteilen eine neue Parkplatzanlage zu schaffen und im Norden des Grundstücks weitere Fachmärkte anzusiedeln. Unter Anderem ist der Neubau eines Drogeriemarktes, der Bau einer Bäckerei/Bistro sowie die Ansiedlung eines weiteren Fachmarkts (ggf. Fachmarkt für Tiernahrung und -zubehör) geplant.

Umsetzung des Bauvorhabens muss seitens der Stadt Prüm der bestehende Bebauungsplan „Gerberweg“ geändert werden, sodass er zukünftig im Wesentlichen ein Sondergebiet (SO) „Großflächiger Einzelhandel“ ausweist. Für einen auf dem Grundstück befindlichen Schreinereibetrieb (Nutzfläche von rund 150 m²), dessen künftige Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wird das Gewerbegebiet (GE) beibehalten.

Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm stellt die Fläche des derzeitigen ALDI-Marktes als „Gewerbliche Baufläche“ (G) dar. Mit der 14. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche als „Sonderbaufläche“ (S) für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden. Es ist beabsichtigt, die Flächennutzungsplanfortschreibung gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Änderung des Bebauungsplanes, durchzuführen.

Letztmalig hat sich der Verbandsgemeinderat Prüm in seiner Sitzung am 19.07.2022 mit dieser Angelegenheit befasst. In der Sitzung wurden die Abwägungsbeschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

Zwischenzeitlich wurden die Planentwurfsunterlagen (Planurkunde, Begründung, Umweltbereich etc.) vom Planungsbüro fertiggestellt. Auf Basis der Planentwurfsunterlagen können nun die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte gem. § 2 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Nachbargemeinde), § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchgeführt werden.

Die beigefügten Planentwurfsunterlagen werden gebilligt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

14. Trailpark auf dem Schwarzen Mann - Antrag der SPD Fraktion (Konzeptvorstellung)

Herr Möller vom Büro Diddie Schneider und Herr Architekt Wilwers stellten das Konzept vor und berichteten über die möglichen Kosten sowie die Zeitschiene.

Der Vorsitzende schlug vor, im Frühjahr mit einigen Vertretern aus dem Rat eine bereits fertige Strecke zu besichtigen.Das Büro Diddie Schneider wird hierzu einen Vorschlag machen.

Ergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.09.2022

1. Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 19.07.2022

Einwendungen gegen die Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom 19.07.2022 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

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3. Anfragen von Ratsmitgliedern

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4. Grundstücksangelegenheiten

Dem Erwerb eines Grundstückes wurde zugestimmt.

5. Personalangelegenheit

Einer Personalangelegenheit wurde zugestimmt.