Geltungsbereich ( - - - )
Lage des Plangebiets (blau schraffiert)
über die erneute Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld im Internet gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2023 die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld im 2-stufigen Regelverfahren beschlossen (Planaufstellungsbeschluss).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 19.04.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/E-Mail vom 21.03.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 19.04.2023 aufgefordert worden. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen. In der Sitzung am 20.06.2023 wurden die Planentwurfsunterlagen vom Rat gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023. Zudem wurden die Planentwurfsunterlagen als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 28.07.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.08.2023 aufgefordert.
Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2023 über die während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken beraten und abgewogen (siehe Niederschrift Sitzung Verbandsgemeinderat vom 26.09.2023). In der Sitzung am 26.09.2023 hat der Verbandsgemeinderat u. a. beschlossen, dass die zulässigen Nutzungen in den geplanten Änderungs-/Erweiterungsflächen sich auf Betriebe für Maschinenbau, Industriemontage, Automation, Komponentenproduktion sowie Entwicklung und Technologie beschränken soll und eine entsprechendes Sonderbaufläche dargestellt werden soll. Die Planentwurfsunterlagen wurden dementsprechend überarbeitet. Die Änderung der Art der baulichen Nutzung (vorher Gewerbliche Bauflächen > jetzt Sonderbaufläche) führt zu einer erstmaligen bzw. stärkeren Berührung von Belangen, weshalb gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen sind. Da von den Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sind wird die gesamte Öffentlichkeit sowie alle Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren beteiligt (vgl. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Lage und Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in der Stadt Prüm im Stadtteil Dausfeld. Es schließt östlich / nordöstlich an die Flächen des heutigen Betriebes an und wird östlich und südlich umfahren von der Bundesstraße B 51, im Norden und Nordwesten grenzt es an Wiesenflächen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Dausfeld:
Flur 1, Nr.: 3, 4, 14/3, 14/4, 14/5, 15/3 tlw., 20, 25, 26 tlw., 27; Flur 4, Nr. 26; Flur 6, Nr. 125/6 tlw.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich (Kartengrundlage:© GeoBasis-DE/LVermGeo RP).
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Die Firma Tesla Automation GmbH ist eine Firma für hochautomatisierte Produktionssysteme und hat ihren Hauptsitz in Prüm/Dausfeld. Die Firma möchte den Betrieb erweitern und zunächst eine weitere Produktionshalle östlich des heutigen Betriebes errichten. Darüber hinaus soll Baurecht auf weiteren Flächen geschaffen werden, um ggf. auf weitere, notwendige Vergrößerungen schnell reagieren zu können.
Die Fläche der in Rede stehenden Erweiterung ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Es bedarf daher einer verbindlichen Bauleitplanung. Hierzu erfolgt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Prüm-Dausfeld II“, nunmehr als „Sondergebiet Technologieentwicklung, Anlagenbau und Produktion“ bezeichnet, mit einer Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm mit integriertem Landschaftsplan von 2005 sind die Erweiterungsflächen als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss zusätzlich zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Technologieentwicklung, Anlagenbau und Produktion“ der Stadt Prüm ebenfalls der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm entsprechend geändert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung einer „Sonderbaufläche“.
Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 26.09.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte geänderte Entwurf der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 20.06.2023) sowie den bereits erfolgten förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom
30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter
https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter
https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:
| 1. | Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung mit einer Auflistung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind |
| 2. | Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Stadtteil Dausfeld (Informationspflicht nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung) |
| 3. | Plankarte |
| 4. | Übersicht Flächennutzungsplan Alt/Neu |
| 5. | Begründung |
| 6. | Umweltbericht |
| 7. | Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 20.06.2023 |
| 8. | Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2023 |
Zusätzlich zur Veröffentlichung der geänderten Entwurfsunterlagen im Internet können die geänderten Entwurfsunterlagen in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten, mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Reuschen, Telefonnummer 06551/943-311,
E-Mail: anne.reuschen@vg-pruem.de zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch
per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).
Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt:
| Ø | Begründung |
|
| |
| Ø | Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Orts- u. Landschaftsbild / Erholung, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Stör- u. Unfallrisiko, Wechselwirkungen |
|
| |
Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 20.06.2023, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:
| Ø | Stellungnahme des Forstamtes Prüm vom 22.03.2023, mit dem Hinweis, dass keine forstlichen Belange berührt werden. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie Koblenz vom 27.03.2023, mit Informationen bzw. Hinweisen zu potenziell fossilführenden Gesteinen und auf die gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sowie dem Hinweis, dass keine erdgeschichtlich relevanten Fundstellen bekannt sind. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Mayen vom 27.03.2023, mit Informationen bzw. Hinweisen zu im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationsanlagen. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regionalzentrum Trier vom 30.03.2023, mit Hinweisen zu Leitungsverläufen von im Pangebiet vorhandenen Mittelspannungs-, Niederspannungs- und Straßenbeleuchtungsnetzten. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein vom 05.04.2023, mit Hinweisen auf einzuhaltende Abstände baulicher Anlagen zur B410 und B51 sowie Forderung einer Berechnung, dass die geplante Erweiterung des Regenrückhaltebeckens und die vorhandenen Straßenentwässerungsleitungen der B 410 / B51 ausreichend leistungsfähig sind. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 06.04.2023, mit Hinweisen zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Forderung einer schalltechnischen Untersuchung. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Verbandsgemeindewerks Prüm vom 06.04.2023, mit der Forderung eines mit dem Verbandsgemeindewerk abgestimmten Entwässerungskonzeptes. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Landesfischereiverbandes RLT e.V., Geschäftsstelle Ockenheim vom 11.04.2023, mit dem Hinweis, dass keine Einwände bestehen. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Rheinisches Landesmuseum Trier vom 11.04.2023, mit dem Hinweis, dass keine archäologischen Fundstellen bekannt sind sowie mit Hinweisen auf die gesetzl. Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 13.04.2023, mit Hinweisen zu Naturschutz und Landschaftspflege, Denkmalschutz, Wasserrecht, Brandschutz. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz vom 13.04.2023, mit dem Hinweis, dass keine Auswirkungen auf bestehende oder geplante Naturschutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope bestehen. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier vom 12.04.2023, mit Hinweisen zum Wasserschutz und Bodenschutz sowie zur Starkregenvorsorge und zur Abwasserbeseitigung. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP Trier vom 18.04.2023, mit Hinweisen zum Flächenverlust in der Landwirtschaft. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie der Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt RLP Obermoschel vom 19.04.2023, mit dem Hinweis, dass die Planung der damaligen Zielsetzung entspricht, bei Bedarf das Gebiet zu erweitern. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Bitburg vom 19.04.2023, mit dem Hinweis, dass im Plangebiet die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft verloren geht. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes Hamburg vom 19.04.2023, mit dem Hinweis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen und Hinweisen auf die Berücksichtigung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima. |
Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates Prüm vom 26.09.2023, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:
| Ø | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie Koblenz vom 28.07.2023, mit Informationen bzw. Hinweisen zu potenziell fossilführenden Gesteinen und auf die gesetzlichen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes sowie dem Hinweis, dass keine erdgeschichtlich relevanten Fundstellen bekannt sind. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Forstamtes Prüm vom 31.07.2023, mit dem Hinweis, dass keine forstlichen Belange berührt werden. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier vom 31.07.2023, mit dem Hinweis, dass keine Einwände bestehen. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 04.08.2023, mit Hinweisen zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben und den Emissionskontingenten aus der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regionalzentrum Trier vom 04.08.2023, mit Hinweisen zu Leitungsverläufen von im Pangebiet vorhandenen Mittelspannungs-, Niederspannungs- und Straßenbeleuchtungsnetzten. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Landesfischereiverbandes RLT e.V., Geschäftsstelle Ockenheim vom 11.08.2023, mit dem Hinweis, dass keine Einwände bestehen. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Bitburg vom 14.08.2023, mit dem Hinweis, dass im Plangebiet die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft verloren geht. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Verbandsgemeindewerks Prüm vom 17.08.2023, mit dem Hinweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 17.08.2023 (hierin: Hinweise zur Abwasserbeseitigung und zur Umsetzung der Maßnahmen des Entwässerungskonzeptes). |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH Mayen vom 21.08.2023, mit Informationen bzw. Hinweisen zu im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationsanlagen. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Rheinisches Landesmuseum Trier vom 22.08.2023, mit dem Hinweis, dass keine archäologischen Fundstellen bekannt sind sowie mit Hinweisen auf die gesetzl. Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 30.08.2023, mit Hinweisen zu Naturschutz und Landschaftspflege, Denkmalschutz und Wasserrecht. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes Hamburg vom 01.09.2023, mit dem Hinweis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen |
|
| |
| Ø | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP Trier vom 28.08.2023, mit Hinweisen zum Flächenverlust in der Landwirtschaft. |
|
| |
| Ø | Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein vom 25.09.2023, mit Hinweis auf Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren vom 14.08.2023 (hierin: einzuhaltende Abstände baulicher Anlagen zur B410 und B51 sowie Forderung einer Berechnung, dass die geplante Erweiterung des Regenrückhaltebeckens und die vorhandenen Straßenentwässerungsleitungen der B 410 / B51 ausreichend leistungsfähig sind). |