Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 20.06.2023 die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim beschlossen (Planaufstellungsbeschluss).
Die Vorentwurfsunterlagen wurden in der Sitzung am 20.06.2023 vom Rat gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die o. g. Beschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt ca. 350 m südöstlich von Olzheim und ca. 600 m südwestlich von Kleinlangenfeld. Die Fläche ist ca. 16,4 ha groß und wird landwirtschaftlich genutzt.
Es handelt sich um die Flurstücke 4, 22, 23/1, 23/2, 24, 26, 57, 63 (teilw.) der Flur 11 auf der Gemarkung Olzheim.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Auszug aus der Planurkunde (- - - Geltungsbereich)
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.
Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm mit integriertem Landschaftsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Olzheim).
Die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Kalberberg / Auf Koppnig / Hinter Koppnig“ (Sondergebiet Photovoltaik) der Ortsgemeinde Olzheim.
Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2023 gebilligten Planvorentwurfsunterlagen der 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim (Plankarte, Begründung Städtebau und Umweltbericht) liegen in der Zeit vom
30.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023
im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter
https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
eingesehen werden.
In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.