über die öffentliche Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neuendorf“
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt innerhalb der Gemarkung Neuendorf, etwa 600 m nördlich der Ortslage Neuendorf und circa 610 m nördlich der Bundesstraße 51. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und grenzt im Norden an eine Waldfläche an.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 12,7 ha, von den ca. 10 ha umzäunt werden soll und liegt in der Flur 6 vollständig auf den Flurstück Nrn. 29, 30 und 31.
Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke an (jeweils in der Gemarkung Neuendorf):
Norden: Flurstücknummer 26, Flur 2
Osten: Flurstücknummer 32, Flur 6
Süden: Flurstücknummern 51 und 52, Flur 6
Westen: Flurstücknummer 49, Flur 6
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 13,41 MWp zu schaffen.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Neuendorf).
Die 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Neuendorf“.
Die Planvorentwurfsunterlagen (Planurkunde, Begründung, Umweltbericht zum Bebauungsplan mit einer ökologischen Grünlandbewertung und einer Visualisierung) liegen in der Zeit vom
30.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023
im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
eingesehen werden.
In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.