1. Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2024
Es wurden keine Einwände gegen die Niederschrift erhoben, sie gilt somit als genehmigt.
2. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein.
Der Vorsitzende Peter Meyer verpflichtete als geschäftsführender Ortsbürgermeister die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.
Der geschäftsführende Vorsitzende Peter Meyer richtete zum Abschluss seiner Amtszeit als langjähriger Ortsbürgermeister Worte an den Ortsgemeinderat und wünschte ein gutes Miteinander.
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Erst mit der Amtseinführung des neugewählten Ortsbürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsbürgermeisters.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung des neugewählten Ortsbürgermeisters obliegt nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen Vorgänger oder im Vertretungsfall dem Beigeordneten.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Peter Meyer vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Klaus Keil zum Ehrenbeamten.
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigte er den Bürgermeister und führte ihn in sein Amt ein.
4. Änderung der Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat Weinsheim beabsichtigt die Änderung der Hauptsatzung.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Änderungen an der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weinsheim
§ 2 Ausschüsse des Gemeinderates
Vorher: Abs. 1 Nr. 3: Sport- und Jugendausschuss = 6 Mitglieder und Stellvertreter
Anzahl erhöht auf 7 Mitglieder
Somit neu:
§ 2 Ausschüsse des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
| 1. | Rechnungsprüfungsausschuss | = | 4 Mitglieder und Stellvertreter |
| 2. | Bauausschuss | = | 6 Mitglieder und Stellvertreter |
| 3. | Sport- und Jugendausschuss | = | 7 Mitglieder und Stellvertreter |
| 4. | Forstausschuss | = | 6 Mitglieder und Stellvertreter |
§ 9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
Vorher: Abs. 2 Höhe für Ortsteile Gondelsheim, Hermespand, Willwerath: 65 € (45 € Ansprechpartner; 20 € Betreuung DGH )
Erhöht auf 100 € (70 € Ansprechpartner; 30 € Betreuung DGH)
Somit neu:
§ 9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen als Geschäftsbereich im Ortsteil die Funktion eines Ansprechpartners und die Betreuung des Dorfgemeinschaftshauses übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:
Weinsheim: 160 € (130 € Ansprechpartner; 30 € Betreuung DGH)
Ortsteile Gondelsheim, Hermespand, Willwerath: 100 € (70 € Ansprechpartner; 30 € Betreuung DGH).
Ergänzung der Satzung um § 10 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
§ 10 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter
(1) Dorfbeauftragte nehmen die Interessen des jeweiligen Ortsteils im Rat wahr und dienen als Ansprechpartner des Ortsteils. Sollte der Dorfbeauftragte die Funktion eines Ansprechpartners und die Betreuung des Dorfgemeinschaftshauses übertragen worden sein, wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie unter § 9 Abs. 2 gewährt. Absatz 3 findet ebenfalls Anwendung. Die Wahl des weiteren Ehrenamtes erfolgt nach § 40 GemO aus der Mitte des Gemeinderates.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die im Entwurf vorliegende Neufassung der Hauptsatzung als Satzung.
5. Wahl des/der ehrenamtlichen Beigeordneten
Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
1. Beigeordneter: Martin Hermes
2. Beigeordneter: Ralf Krämer
3. Beigeordneter: Jonas Eich
Dorfbeauftragter Willwerath: Jürgen Wingels
Auf die gesonderte Wahlniederschrift wird verwiesen.
Die Ernennung, Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten obliegt dem in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ernannten und in sein Amt eingeführten neuen Ortsbürgermeister.
Der neue Ortsbürgermeister Klaus Keil vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereiteten Urkunden und ernannte die neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten und den Dorfbeauftragten Willwerath.
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunden vereidigte der Ortsbürgermeister die Beigeordneten und führte sie in ihr Amt ein. Im Anschluss bestellte er den Dorfbeauftragten Willwerath.
6. Bildung der Ausschüsse
Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse (frühestens ab 01. Juli 2024) neu vorzunehmen.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Besetzung der Ausschüsse wie folgt:
| Bauausschuss | |
| Kill Michael | Michael Krost |
| Hermes Martin | Marc Heinisch |
| Jonas Eich | Sabine Meyer |
| Jörg Neumann | Marcel Meyer |
| Krämer Ralf | Weinand Martin |
| Jürgen Wingels | Thomas Holper |
| Jugend und Sport | |
| Alff Maria | Marc Heinisch |
| Marina Opfer | Michael Kill |
| Sabine Meyer | Jonas Eich |
| Doro Lorsy | Torsten Nosbüsch |
| Krämer Ralf | Weinand Martin |
| Jürgen Wingels | Thomas Holper |
| Marcel Meyer | Martin Hermes |
| Forstausschuss | |
| Peter Meyer | Elisabeth Kleis |
| Jonas Eich | Nico Großmann |
| Rudolf Johanns | Hermes Martin |
| Ney Gereon | Michael Krost |
| Thomas Holper | Jürgen Wingels |
| Weinand Martin | Krämer Ralf |
| Arbeitskreis Kita | |
| Hermes Martin | |
| Rudolf Johanns | |
| Maria Alff | |
| Jörg Neumann | |
| Jürgen Wingels | |
| Sabine Meyer | |
| Marina Opfer | |
| Rechnungsprüfung | |
| Marcel Meyer | Maria Alff |
| Sabine Meyer | Gitti Eichstädt |
| Martin Weinand | Jörg Neumann |
| Thomas Holper | Mechthilde Ballmann |
7. Geschäftsordnung des Gemeinderates
Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..
Beraten wurde über verschiedene Bauangelegenheiten.