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Prümer Rundschau
Ausgabe 44/2022
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Fleringen für das Jahr 2023 vom 28.10.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 421.160 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 432.270 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)  — -11.110 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 6.480 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 22.900 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 22.900 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — -6.480 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  — +6.480 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf  — 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A  — 300 v.H

-

Grundsteuer B  — 365 v.H

-

Gewerbesteuer  — 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

-

für den ersten Hund

36,00 €

-

für den zweiten Hund

72,00 €

-

für jeden weiteren Hund

144,00 €

für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004

-

für den ersten Hund

500,00 €

-

für jeden weiteren Hund

600,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz

vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:

-

Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen

je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke

-

Beitrag

2022 30,00 €

-

Vorausleistung 2023

30,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum

31.12.2021  — 1.145.128 €

voraussichtlicher Stand zum

31.12.2022  — 1.163.708 €

voraussichtlicher Stand zum

31.12.2023  — 1.152.598 €

Ortsgemeinde Fleringen, den 28.10.2022
gez. Lamberty, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11. bis 15.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.