Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 421.160 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 432.270 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — -11.110 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 6.480 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 22.900 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 22.900 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -6.480 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +6.480 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - | verzinste Kredite auf — 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A — 300 v.H |
| - | Grundsteuer B — 365 v.H |
| - | Gewerbesteuer — 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| - | für den ersten Hund | 36,00 € |
| - | für den zweiten Hund | 72,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 144,00 € |
| für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004 | ||
| - | für den ersten Hund | 500,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 600,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen |
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| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke |
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| - | Beitrag | 2022 30,00 € |
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| - | Vorausleistung 2023 | 30,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2021 — 1.145.128 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2022 — 1.163.708 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 — 1.152.598 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.11. bis 15.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.