Die Verbandsgemeinde Prüm sucht ab Ende März 2026 für die Besetzung des Schiedsamtsbezirks Schönecken eine
Allgemeine Informationen:
Der Schiedsamtsbezirk Schönecken besteht aus den Ortsgemeinden Dingdorf, Feuerscheid, Heisdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Pittenbach, Pronsfeld, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Watzerath und Winringen.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen und im vorgenannten Schiedsstellenbezirk wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates wird die Schiedsperson vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, hier das Amtsgericht Prüm, als Ehrenbeamter des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Allgemeine Informationen zur Schiedsamtstätigkeit gibt es auch im Internet
unter www.schiedsamt.de
und https://agpru.justiz.rlp.de/service-informationen/schiedspersonen-und-schiedsamt.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Interessierte Bewerber, die ihren Wohnsitz in einer der oben genannten Ortsgemeinden haben, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 17.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, schriftlich mit Lebenslauf zu bewerben.
Sie haben noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.
Frau Semke, Telefon: 06551-943105;
E-Mail: silke.semke@vg-pruem.de