Auf Grund des § 13 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft vom 25.08.2011 wurde für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
in der Einnahme auf — 40.100 EUR
in der Ausgabe auf — 40.100 EUR
festgesetzt.
Eine Umlage von den Jagdgenossen nach § 3 (2) der Satzung wird nicht erhoben.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 21.11. bis 29.11.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.