Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.129.290 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.102.205 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 27.085 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 4 9.185 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 27.160 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 27.160 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — - 49.185 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +26.615 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 500 v.H
- Grundsteuer B — 500 v.H
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 45,00 €
- für den zweiten Hund — 70,00 €
-für jeden weiteren Hund — 100,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke |
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| Endgültiger Beitrag 2022 — 16,50 € |
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| Vorausleistung 2023 — 23,00 € |
| - | Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Dränagen je ha Vorteilsfläche |
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| Endgültiger Beitrag 2022 — 10,00 € |
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| Vorausleistung 2023 — 10,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 — 1.111.877 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 — 1.153.452 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 1.180.537 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 21.11. bis 29.11.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.