Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 170.230 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 163.080 € | |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 7.150 € | |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 14.260 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.210 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.210 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -14.260 € | |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +14.260 € | |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A — 300 v.H | |
| - Grundsteuer B — 1365 v.H | |
| - Gewerbesteuer — 350 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| - für den ersten Hund — 20,00 € | |
| - für den zweiten Hund — 30,00 € | |
| - für jeden weiteren Hund — 40,00 € |
§ 5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen | |
| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke | |
| Endgültiger Beitrag 2022 — 10,00 € | |
| Vorausleistung 2023 — 10,00 € |
§ 6
Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2021 — 757.910 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2022 — 766.820 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 — 773.970 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11. bis 06.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.