Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994
(GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.274.190 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.260.840 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 13.350 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 61.210 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -61.210 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — +61.210 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A — 300 v.H | |
| - Grundsteuer B — 365 v.H | |
| - Gewerbesteuer — 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| - für den ersten Hund | 20,00 € | |
| - für den zweiten Hund | 40,00 € | |
| - für je jeden wen weiteren Hund | 80,00 € | |
| für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004 | ||
| - für den ersten Hund | 1.000,00 € | |
| - für jeden weiteren Hund | 1.000,00 € | |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2021 | 7.122.030 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2022 | 7.137.710 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 | 7.151.060 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.11. bis 06.12.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.