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Prümer Rundschau
Ausgabe 48/2022
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Gondenbrett vom 02.11.2022

Öffentliche Sitzung

1.

Forstwirtschaftsplan 2023 Gemeindewald

Die Beratung und Beschlussfassung zum Forstwirtschaftsplan 2023 erfolgte bereits in der Sitzung vom 18.10.2022.

2.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung und Entlastungserteilung zum Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde und der verwalteten Jagdgenossenschaft.

3.

Haushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft für das Jahr 2023

Nach der Beratung des Haushaltsplanes beschloss der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde und der Jagdgenossenschaft für das Jahr 2023.

Vorschläge der Einwohner nach § 97 Abs. 1 GemO wurden nicht eingereicht.

4.

Beiträge für Unterhaltung und Ausbau von Feld- und Waldwegen

Nach der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen wird der Beitragssatz nach dem durchschnittlichen Unterhaltungs- und Investitionsaufwand, der in dem in der Satzung festgelegten Zeitraum entstanden ist, berechnet.

Die Summe der Aufwendungen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen im maßgeblichen Ermittlungszeitraum (5 Jahre) wird auf 112.500 € festgesetzt.

Da eine erhebliche beitragsrelevante Nutzung der Wege durch das Aufkommen an sonstigem Kfz-Verkehr und der Nutzung als Reit- und Radweg sowie der Nutzung für den Fremdenverkehr nicht gegeben ist, kann kein Gemeindeanteil festgesetzt werden.

Der endgültige Beitragssatz 2022 wird auf 10,20 €/ha

festgesetzt.

Für 2023 werden Vorausleistungen erhoben,

der der Vorausleistung 2023 zu Grunde legende Beitragssatz wird auf 10,20 €/ha

festgesetzt.

5.

Neubau der Brücke am Gemeindehaus (Brückenstraße)

Im Auftrage des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist durch den LBM Gerolstein vorgesehen, an der Kreisstraße 185 bei Obermehlen die Mehlenbachbrücke zu erneuern. Hierzu muss eine Vollsperrung der Brücke im Zuge der K 185 erfolgen. Die Einrichtung einer Umleitungsstrecke zur Anbindung des Ortseiles Obermehlen an das überörtliche Straßennetz ist dabei nur über Wirtschaftswege und die Gemeindestraße „Brückenstraße“ an die Kreisstraße 185 bei Gondenbrett möglich. Auf der Umleitungsstrecke im Bereich der Brückenstraße überführt ein Brückenbauwerk den Mehlenbach. Das Bauwerk ist bereits stark baufällig. Auf Grund der Schäden ist die Standsicherheit und Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben.

Damit die vorgesehene Umleitung über das Bauwerk „Brückenstraße“ geführt werden kann, wäre daher aus Verkehrssicherungsgründen eine provisorische Überfahrt in Form einer Stahlträgerkonstruktion notwendig, die vom Baulastträger der K 185 (Eifelkreis) zu errichten wäre. Eine Schätzung hierzu ergab Kosten in Höhe von ca. 25.000,00 EUR inkl. MwSt. für den Eifelkreis.

Da es unwirtschaftlich wäre, eine provisorische Überfahrt über das Brückenbauwerk herzustellen, welches danach ohnehin zur Erneuerung anstände, wurde vom Eifelkreis angeboten, sich an der notwendigen Bauwerkserneuerung der Ortsgemeinde mit einem Kostenanteil in Höhe von 25.000,00 EUR (geschätzte Kosten der provisorischen Überfahrt) zu beteiligen. Hierzu wäre der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung über die Kostenbeteiligung erforderlich.

Die notwendige Erneuerung der Mehlenbachbrücke in Gondenbrett durch die Ortsgemeinde ist mit Kosten in Höhe von ca. 175.000,00 EUR veranschlagt. Nach Abzug der Kostenbeteiligung (25.000,00 EUR) durch den Eifelkreis verbleiben bei der Ortsgemeinde Gesamtkosten in Höhe von ca. 150.000,00 EUR. Für diesen bei der Gemeinde verbleibenden Kostenanteil zur Erneuerung des Brückenbauwerkes sollen Mittel aus dem Investitionsstock für 2023 beantragt werden.

Der Ortsgemeinderat nimmt die neue Kostenschätzung zur Kenntnis. Es wurde angeregt, die Vereinbarung mit der Kreisverwaltung, sofern dies zum jetzigen Zeitpunkt verhandelbar ist, mit einem Index zur Preisanpassung bei Teuerung, zu versehen.

Es ist vorgesehen, den gemeindlichen Neubau des Brückenbauwerkes an der Brückenstraße gemeinsam mit der Baumaßnahme des Eifelkreises im Zuge der K 185 auszuschreiben. Der LBM beabsichtigt, die Baumaßnahmen alsbald auszuschreiben.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Neubau des Brückenbauwerkes über den Mehlenbach im Zuge der Brückenstraße in Gondenbrett zu.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen alle mit der Erstellung der Planung und Ausschreibung verbundenen Aufträge zu erteilen.

Ferner wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen alle notwendigen Vereinbarungen abzuschließen sowie die erforderlichen Fördermittel für die Maßnahme zu beantragen.

6.

Bauangelegenheiten

Einvernehmen nach § 36 BauGB (Funkmast)

Es lag ein Bauantrag auf Neubau eines Mobilfunkmastes aus Schleuderbeton, H = 60,22 m, mit Outdoor-Technik in der Gemarkung Gondenbrett, Flur 2, Flurstück 263/115, vor.

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.

7.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

- Es wurde angefragt, ob eine Abschlussveranstaltung zum Dorfcheck durchgeführt werden soll. Der Gemeinderat stimmt dem zu.

- Am 03.11.2022 findet die Abnahme der Pflanzbeete in Gondenbrett statt, der Gemeinderat ist zur Teilnahme eingeladen.

8.

Anfragen von Ratsmitgliedern

Es wurden Fragen zu Straßenbaumaßnahmen in Niedermehlen gestellt.

9.

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil stand eine Grundstücksangelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung an.