In der Ausgabe 47/2022 vom 26.11.2022 lag ein Druckfehler vor. Dieser wird hiermit berichtigt, wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 300 v.H
- Grundsteuer B — 365 v.H
- Gewerbesteuer — 350 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 20,00 €
- für den zweiten Hund — 30,00 €
- für jeden weiteren Hund — 40,00 €