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Prümer Rundschau
Ausgabe 48/2022
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Auw b. Prüm für das Jahr 2023 vom 24.11.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  838.760 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  842.620 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf  —  -3.860 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  31.010 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  264.460 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  286.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf  —  -22.040 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  -8.970 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  —  -8.250 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf  —  0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  400 v.H

- Grundsteuer B  —  450 v.H

- Gewerbesteuer  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund  —  26,00 €

- für den zweiten Hund  —  39,00 €

- für jeden wen weiteren Hund  —  52,00 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz

vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:

- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen

je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Endgültiger Beitrag 2022  —  22,00 €

Vorausleistung 2023  —  22,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021  —  2.433.736 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022  —  2.456.966 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023  —  2.453.106 €

Ortsgemeinde Auw b. Prüm, den 24.11.2022
gez. Eichten
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 05.12. bis 13.12.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.