Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 838.760 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 842.620 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf — -3.860 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 31.010 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 264.460 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 286.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — -22.040 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — -8.970 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — -8.250 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 400 v.H
- Grundsteuer B — 450 v.H
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 26,00 €
- für den zweiten Hund — 39,00 €
- für jeden wen weiteren Hund — 52,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
- Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen
je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke
Endgültiger Beitrag 2022 — 22,00 €
Vorausleistung 2023 — 22,00 €
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 — 2.433.736 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 — 2.456.966 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 2.453.106 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 05.12. bis 13.12.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.