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Prümer Rundschau
Ausgabe 48/2023
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Stadtrates Prüm vom 07.11.2023

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2023

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 19.09.2023 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

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3. Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

4. Wiederaufbaumaßnahme der Tennisanlage in Prüm

Die Wiederherstellung der Platzanlage ist weitestgehend abgeschlossen. Die hierbei entstandenen Mehrkosten (u.a. Erneuerung der Beregnungsanlage) sind noch nicht ermittelt, da eine Schlussrechnung der Maßnahme noch nicht erfolgt ist. Es ist vorgesehen, diese Mehrkosten zum Gegenstand eines Antrages auf Nachbewilligung von Fördermitteln nach der VV Wiederaufbau zu machen. Die Förderrichtlinien sehen hierzu eine Möglichkeit vor.

Im zweiten Schritt ist nun die Sanierung des Vereinsgebäudes vorgesehen. Hierzu wurde durch das Beauftragte Architekturbüro Schmitz, Prüm die der Förderbewilligung zu Grunde gelegte Kostenberechnung aktualisiert, da die ursprünglichen Zahlen noch aus 2021 stammten. Nach der aktuellen Kostenschätzung ergeben sich für die Sanierung des Gebäudes voraussichtliche förderfähige Kosten nach der VV Wiederaufbau in Höhe von ca. 129.800 EUR. In der vorliegenden Bewilligung wurden hierfür bisher lediglich Kosten in Höhe von ca. 93.300 EUR (ursprüngliche Kostenschätzung des Gebäudegutachters) anerkannt. Für die verbleibende Differenz von 36.500 EUR wird ebenfalls angestrebt, beim Fördergeber eine Nachbewilligung nach der VV Wiederaufbau zu erreichen.

In einer weiteren Kostenschätzung durch das Büro Schmitz wurden neben den voraussichtlich förderfähigen Aufwendungen auch alle vom Tennisclub für wirtschaftlich sinnvoll gehaltene Investitionen aufgelistet. Hierbei ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 168.500 EUR. Zieht man hiervon die voraussichtlich aktualisierten förderfähigen Kosten von ca. 129.800 EUR ab, verbleibt ein nicht durch Fördermittel gedeckte Differenz in Höhe von ca. 39.000 EUR.

Durch einen Vertreter des Tennisclubs Prüm werden die geplanten Maßnahmen erläutert.

Der Stadtrat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis geklärt ist:

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ob und in welchem Umfang der korrigierte Förderantrag bewilligt wird.

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wie eine Zufahrt zum Clubhaus sichergestellt werden kann.

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welchen Umfang die zukünftige Nutzung haben wird.

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wie die energetische Sanierung auf die Nutzung angepasst wird.

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ob es weitere Fördermöglichkeiten gibt.

5. Neubau Parkplatz "Am Friedhof"

Im Rahmen der Sitzung wird durch das Ingenieurbüro Reihsner nochmals der aktuelle Planstand nach den Vorgaben der öffentlichen Sitzung (TOP 8) vom 27.06.2023 erläutert.

In diesem Zusammenhang wird auch der zur Entscheidung anstehende Bemusterungskatalog erläutert und erörtert. Hauptthemen sind hierbei die Fragen zur Gestaltung der

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Fahrradanlagen

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Möblierung (Sitzbänke und Abfalleimer)

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Gestaltung der Stützmauer

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Gestaltung der Pflasterflächen.

Nach Entscheidung der Gestaltungsfragen durch den Stadtrat kann die Planung entsprechend abgeschlossen werden.

Der Stadtrat nimmt den aktuellen Planstand zustimmend zur Kenntnis.

Hinsichtlich der Gestaltung wurden folgende Festlegungen getroffen:

Es soll keine Fahrradgarage, Überdachung oder Servicestation errichtet werden. Fahrradbügel, Mülleimer und Sitzbänke sollen genauso gestaltet werden, wie auf dem Hahnplatz, um ein einheitliches Bild zu erreichen. Die Stützmauer soll mit Sandstein verkleidet und natürlich begrünt werden. Details zur Begrünung werden nach Rücksprache mit der Firma Gartenbau Keil nachgereicht. Die Rasenliner sollen mit großer Fuge (42 mm) im Format 40 x 40 x 12 verlegt werden. Als Verlegmuster wurde die dem Stadtrat als Variante 3 vorgeschlagene Variante bevorzugt.

6. Ausbau der Möhnstraße und Neustraße im Stadtteil Weinsfeld

Der Vertreter des Ingenieurbüros Reihsner PartG mbH, Wittlich stellt die finale Planung zum Ausbau der Möhnstraße und Neustraße vor. Eine Anliegerversammlung, in der den Einwohnern die Planung vorgestellt wurde, hat bereits am 28.09.2023 in Weinsfeld stattgefunden. Die Planung wurde entsprechend angepasst.

Für die Maßnahme werden wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben.

Mit Bescheid vom 25.05.2023 hat das Ministerium des Inneren und für Sport für den Ausbau der beiden städtischen Straßen eine Zuwendung in Höhe von 255.000 EUR bewilligt. Dies entspricht einer Förderquote von ca. 35 % auf den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil. Gemäß den Förderbestimmungen hat die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten bis spätestens 31.12.2023 zu erfolgen.

Die Bauarbeiten befinden sich in der Ausschreibung bzw. wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben.

Die Angebotseröffnung findet am 30.11.2023 (voraussichtlich 48. KW) statt.

Die Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen erfolgt durch die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm.

Damit die Bauarbeiten wegen dem engen Zeitfenster fristgerecht vergeben werden können, bedarf es einer Vergabeermächtigung für den Stadtbürgermeister.

Ergänzend ist im Vorfeld der Baumaßnahme zur Beweissicherung die Beauftragung eines entsprechenden Fachbüros erforderlich. Hierzu wird das Büro Karl-Heinz Holzer, 54333 Schweich, vorgeschlagen.

Der Stadtrat erkennt die vorgestellte Planung zum Ausbau der Möhnstraße und Neustraße mit der Maßgabe an, dass nur ein einseitiger Gehweg zur baulichen Ausführung kommen soll.

Der Stadtrat beschließt, die Ausschreibung der Bauarbeiten durchzuführen.

Zur Beweissicherung soll das Büro Karl-Heinz Holzer, 54333 Schweich, beauftragt werden.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und nach pflichtgemäßen Ermessen die Bauarbeiten zu vergeben.

7. Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme "Möhnstraße" und "Neustraße" im Stadtteil Weinsfeld;

Vergabe der Beleuchtungsarbeiten

Für die Erneuerung der Beleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme „Möhnstraße“ und „Neustraße“ hat die Westenergie AG, 54294 Trier ein Beleuchtungsangebot mit LED-Technik erstellt.

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Ausbaumaßnahme „Möhnstraße“ und „Neustraße“ an die Westenergie AG, 54294 Trier zu vergeben.

8. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nach Durchschnittssatz im Stadtteil Weinsfeld;

Festlegung des Durchschnittssatzes für den Zeitraum von 2023 bis 2027

Die Stadt Prüm beabsichtigt die Erhebung von wiederkehrenden Beträgen für Verkehrsanlagen im Zuge der Ausbaumaßnahme „Möhnstraße“ und „Neustraße“ im Stadtteil Weinsfeld – Abrechnungseinheit 6.

Mit Beschluss vom 19.09.2023 (TOP 17 der öffentlichen Sitzung) hat der Stadtrat Prüm von der Möglichkeit des Kommunalabgabengesetzes Gebrauch gemacht, vom Durchschnitt der im Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen auszugehen. Hierzu wird erstmalig für den 5-Jahreszeitraum von 2023 bis 2027 ein entsprechender Durchschnittssatz ermittelt, der für diesen Zeitraum als wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen erhoben werden soll.

Für das Bauprogramm des 5-Jahreszeitraum von 2023 bis 2027 beträgt der voraussichtliche Investitionsaufwand lt. Kostenschätzung ca. 614.350,00 €. Auf der Grundlage der nachfolgenden Kalkulation ergibt sich hieraus voraussichtlich ein jährlicher durchschnittlicher Beitragssatz von ca. 0,48 € / Maßstabseinheit / Jahr.

Der Stadtrat beschließt für den erstmaligen 5-Jahreszeitraum von 2023 bis 2027 das vorliegende Investitionsprogramm mit einem Gesamtaufwand von ca. 614.350,00 €. Hieraus ergibt sich voraussichtlich ein durchschnittlicher Beitragssatz von ca. 0,48 € / Maßstabseinheit / Jahr.

9. Ausbau der Langemarckstraße

Die finale Planung zum Ausbau der Langemarckstraße (oberer Teilabschnitt) wird vorgestellt. Der Ausbau erfolgt in der Gestaltung und der Ausbauart der bisher fertiggestellten Bauabschnitte. Eine Anliegerversammlung wird noch durchgeführt.

Für die Maßnahme werden wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben.

Mit Bescheid vom 25.05.2023 hat das Ministerium des Inneren und für Sport für den Ausbau der beiden städtischen Straßen eine Zuwendung in Höhe von 215.000 EUR bewilligt. Dies entspricht einer Förderquote von ca. 37 % auf den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil. Gemäß den Förderbestimmungen hat die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten bis spätestens 31.12.2023 zu erfolgen.

Die Bauarbeiten befinden sich in der Ausschreibung bzw. wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben.

Die Angebotseröffnung findet am 30.11.2023 statt.

Die Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen erfolgt durch die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm.

Damit die Bauarbeiten wegen dem engen Zeitfenster fristgerecht vergeben werden können, bedarf es einer Vergabeermächtigung für den Stadtbürgermeister.

Ergänzend ist im Vorfeld der Baumaßnahme zur Beweissicherung die Beauftragung eines entsprechenden Fachbüros erforderlich. Hierzu wird das Büro Karl-Heinz Holzer, 54333 Schweich, vorgeschlagen.

Der Stadtrat erkennt die vorgestellte Planung zum weiteren Ausbau der Langemarckstraße an.

Der Stadtrat beschließt, die Ausschreibung der Bauarbeiten durchzuführen.

Zur Beweissicherung soll das Büro Karl-Heinz Holzer, 54333 Schweich, beauftragt werden.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und nach pflichtgemäßen Ermessen die Bauarbeiten zu vergeben.

10. Ausbau der "Vinzenz-Von-Paul-Straße" im Stadtteil Niederprüm;

Fortführung des Straßenbauprogramms

Die Vinzenz-Von-Paul-Straße im Stadtteil Niederprüm befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, der einen Ausbau notwendig werden lässt. In Fortführung des Straßenausbauprogramms soll hierzu nun die Planung aufgenommen werden.

Zur Erstellung der entsprechenden Ausbauplanung ist seitens der Verwaltung eine Honorarabfrage für die notwendigen Ingenieurleistungen (Objektplanung, Ausschreibung und Bauleitung) bei mindestens drei Ingenieurbüros vorgesehen.

Für die Ausbaumaßnahme werden wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben.

Zur Finanzierung des Gemeindeanteils soll auf der Grundlage der noch zu erstellenden Planung ein entsprechender Förderantrag auf den Weg gebracht werden.

Der Stadtrat beschließt, in Fortführung des Straßenbauprogramms, die „Vinzenz-Von-Paul-Straße“ auszubauen. Die entsprechenden Ingenieurleistungen sollen durch die Verwaltung abgefragt werden.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Erstellung der Ausbauplanung erforderlichen Aufträge zu erteilen. Ferner wird der Stadtbürgermeister zur Beantragung entsprechender Fördermittel ermächtigt.

11. Ausbau der bisher nicht erneuerten Streckenabschnitte der Stadtstraßen "Roter Sandberg" und "Kiefernweg"

Die bisher noch nicht erneuerten Streckenabschnitte im Bereich der Stadtstraßen „Roter Sandberg“ und „Kiefernweg“ befinden sich in einem sehr schlechten Zustand, die einen Ausbau notwendig werden lassen. In Fortführung des Straßenausbauprogramms sollen hierzu nun die Planungen aufgenommen werden.

Zur Erstellung der entsprechenden Ausbauplanung ist seitens der Verwaltung eine Honorarabfrage für die notwendigen Ingenieurleistungen (Objektplanung, Ausschreibung und Bauleitung) bei mindestens drei Ingenieurbüros vorgesehen.

Für die Ausbaumaßnahme werden wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben.

Zur Finanzierung des Gemeindeanteils soll auf der Grundlage der noch zu erstellenden Planung ein entsprechender Förderantrag auf den Weg gebracht werden.

Der Stadtrat beschließt, in Fortführung des Straßenbauprogramms die benannten Streckenabschnitte der Stadtstraßen „Roter Sandberg“ und „Kiefernweg“ auszubauen. Die entsprechenden Ingenieurleistungen sollen durch die Verwaltung abgefragt werden.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Erstellung der Ausbauplanung erforderlichen Aufträge zu erteilen. Ferner wird der Stadtbürgermeister zur Beantragung entsprechender Fördermittel ermächtigt.

12. 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm Teiländerung Ortsgemeinde Weinsheim - Zustimmungserfordernis gem. § 67 GemO

Anlass für die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim sind konkrete Planungsabsichten der im Industriegebiet Weinsheim ansässigen Firma Stihl.

Die vorliegende Planänderung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm betrifft zwei einzelne Änderungspunkte in der Ortsgemeinde Weinsheim. Im nördlichen Änderungsbereich soll ein Parkplatz für Mitarbeiter errichtet werden. Der südliche Änderungsbereich soll der Sicherung zukünftiger Wachstumspotentiale dienen.

Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von rund 8,5 ha und überdeckt teilweise den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industriegebiet“ sowie den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Teil der 8,5 ha Änderungsfläche sind 5,9 ha gewerbliche Baufläche und die Neuausweisung von ca. 2,6 ha Ausgleichsfläche.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird die nördliche Änderungsfläche (Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans) als Grünfläche dargestellt. Die südliche Änderungsfläche (Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans) wird hingegen tlw. als „festgesetzte Ausgleichsfläche für Baugebiete“, tlw. als „Fläche für Acker, Grünland oder Sonderkulturen, Anreicherung mit naturnahen Elementen auf mind. 5 % Anteil“ und tlw. als „Strukturreiches Gebiet mit Mindestanteil 15 % naturnaher Elemente zur Einbindung von Ortsrändern“ dargestellt.

Im Rahmen der 11. Änderung soll daher – entsprechend den Zielen der verbindlichen Bauleitplanung – für den in Rede stehenden Änderungsbereich „Gewerbliche Baufläche / Industriegebiet“ dargestellt werden. Ferner erfolgt die Darstellung einer „Ausgleichsfläche für Bauvorhaben“.

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Gemeinde Weinsheim beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2023 sowie die Planunterlagen der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes lagen den Ratsmitgliedern vor.

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

Der Stadtrat Prüm stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2023 zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Weinsheim zu.

13. Vertragsangelegenheiten im Rahmen der erneuerbaren Energien

Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien sind die Projektierer i. d. R. auf die Nutzung gemeindlicher Wirtschaftswege als Zuwegung zum Auf-/Abbau und zur Wartung sowie als Kabeltrasse angewiesen.

Die hierfür abzuschließenden Gestattungsverträge orientieren sich an dem von der Kommunalberatung für die Verbandsgemeinde Prüm erstellten Vertragsmuster „Gestattungsvertrag Kabelverlegung und Zuwegung“.

„Der § 6 EEG 2023 erlaubt den Betreibern von Windenergieanlagen und Solarparks, den anliegenden Kommunen bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde Strom als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung zu zahlen. Auf diesem Wege sollen die Akzeptanz vor Ort gesteigert und Strafbarkeitsrisiken ausgeschlossen werden.

Diese Zuwendungsmöglichkeit besteht sowohl für Windenergieanlagen mit einer Leistung größer als ein Megawatt als auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Für beide Anlagenarten sind jedoch Unterschiede zu berücksichtigen. Diese liegen insbesondere bei dem Kreis der einbezogenen Gemeinden, der Berechnung der Höhe der Zahlung sowie dem geforderten Ablauf für den Vertragsschluss. Des Weiteren können die Kommunen bei Solarparks eine umweltverträgliche Steuerung durchsetzen.“

(Quelle: https://www.leka-mv.de/6-eeg/)

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Konditionen und Bedingungen abzuschließender Gestattungsverträge hinsichtlich der Kabelverlegung und Zuwegung und ggf. etwaiger Nebenanlagen etc. in Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zusammen mit der Verbandsgemeinde Prüm nach pflichtgemäßen Ermessen zu verhandeln und im Anschluss der Verhandlungen die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Des Weiteren wird der Stadtbürgermeister ermächtigt, Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen bzw. Windkraftanlagen gemäß § 6 EEG 2023 zu verhandeln und zu unterzeichnen.

14. Anfragen von Ratsmitgliedern

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Kann die Stadt sich mit dem Gewerbeverein abstimmen, um abends eine einheitliche Beleuchtung der städtischen Einrichtungen und Geschäfte zu vereinbaren?

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Kann die Stadt die Beleuchtungssituation am Gehweg am Ausstellungsgelände verbessern?

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Ist geplant, den Ritzkreisel umzugestalten?

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Kann im Bereich Tannenweg und Johannisborn/Roter Sandberg eine Verkehrsschau erfolgen? Hier soll die Parksituation bewertet werden.

Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2023

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 19.09.2023 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

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3. Anfragen von Ratsmitgliedern

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