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Prümer Rundschau
Ausgabe 48/2024
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wallersheim für das Jahr 2025 vom 19.11.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 1.217.720 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 1.265.250 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — -47.530 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  7.270 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  676.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  845.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -169.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  161.730 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  —  + 7.270 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf —  169.000 €

Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Der Steuersatz der Grundsteuer A und B ist nur deklaratorisch, es folgt noch eine Hebesatzsatzung mit den aufkommens-neutral veränderten Hebesätzen im Rahmen der Grundsteuer-Neubewertung 2025.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  — 300 v.H

- Grundsteuer B  — 365 v.H

- Gewerbesteuer —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund  — 20,00 €

- für den zweiten Hund  — 40,00 €

- für jeden weiteren Hund  — 80,00 €

für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004

- für den ersten Hund  — 1.000,00 €

- für jeden weiteren Hund —  1.000,00 €

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023  — 7.165.835 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024  — 7.221.315 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025  — 7.173.785 €

Ortsgemeinde Wallersheim, den 19.11.2024
gez. Büsch
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 02.12. bis 10.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.