Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt. Im Falle einer Neuwahl wird die Öffentlichkeit umgehend über die geltenden Termine und Fristen informiert. So auch über die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Zudem erhalten Wahlberechtigte zur gegebenen Zeit wie gewohnt eine Wahlbenachrichtigung.
Für die Wählerinnen und Wähler ergeben sich damit grundsätzlich gegenüber einer turnusgemäßen Bundestagswahl keine Änderungen.
Bitte warten Sie vorerst mit der Beantragung von Briefwahlunterlagen weitere Bekanntmachungen ab.
Zum aktuellen Zeitpunkt rechnen wir damit, dass die Beantragung und Ausstellung von Briefwahlunterlagen ab Mitte Januar möglich sein wird.
Wir bitten um Verständnis.