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Prümer Rundschau
Ausgabe 49/2023
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Pittenbach vom 08.11.2023

1. Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin

Da Ortsbürgermeister Günter Theis sein Amt mit Wirkung vom 07.08.2023 niederlegte, wurde die Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pittenbach auf den 12.11.2023 datiert. Mangels eingereichter Wahlvorschläge, fand die Urwahl nicht statt. Daher wurde der Ortsbürgermeister gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO am 08.11.2023 durch den Gemeinderat gewählt.

Zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pittenbach wurde Joachim Flesch vorgeschlagen und gewählt. Im Anschluss an das Wahlgeschehen wurde Herr Flesch von dem ältesten Ratsmitglied, Manfred Michels, ernannt und vereidigt.

2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Da Herr Flesch zum Ortsbürgermeister ernannt wurde, schied er gemäß § 5 KWG aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus.

Frau Maria Schoden rückte gemäß den amtlichen Wahlergebnissen der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 als Nachfolgerin in den Gemeinderat nach. Ortsbürgermeister Joachim Flesch verpflichtete Frau Schoden als neues Ratsmitglied durch Handschlag und wies auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hin.

3. Weitere Wahlen

Da Herr Flesch vor seiner Wahl zum Ortsbürgermeister das Amt des 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Pittenbach bekleidete, wurde auch der 1. Beigeordnete neu gewählt.

Zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Pittenbach wurde Michael Pütz vorgeschlagen und gewählt. Im Anschluss an das Wahlgeschehen wurde Herr Pütz von Ortsbürgermeister Flesch ernannt und vereidigt.

4. Bauangelegenheiten

4.1. Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Teilumbau/Teilumnutzung Betriebsgebäude in 4 Ferienwohnungen

Gemarkung Pittenbach, Flur 55, Flurstück 37

Das Einvernehmen wurde erteilt.

4.2. Gestattungsvertrag für Abstandsflächen, Rotorüberflugflächen, versiegelte Flächen, Kabelverlegung und Zuwegung mit der Fa. "Quality energy"

Seitens der Fa. „Qualitas energy“ wurde mittlerweile ein Gestattungsvertrag zum Windpark Watzerath vorgelegt. Dieser Gestattungsvertrag wurde im Vorfeld mit den beteiligten Ortsgemeinden Pronsfeld, Pittenbach, Sellerich und Watzerath in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm ausgearbeitet und besprochen.

Der Gestattungsvertrag ist an dem Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angelehnt und wurde durch ein Rechtsanwaltsbüro hinsichtlich seiner rechtlichen Bindungen überprüft.

Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung, dass der Ortsbürgermeister den Gestattungsvertrag über Abstandsflächen, Rotorüberflugflächen, versiegelte Flächen, Kabelverlegung und Zuwegung mit der Fa. „Qualitas energy“ abschließen kann.

4.3. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)

Seitens der Fa. QE Watzerath GmbH wurde mittlerweile ein Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen vorgelegt.

Dieser Vertrag sieht eine Beteiligung von insgesamt 9 Gemeinden, die in einem Umkreis von 2,5 km am Windpark Watzerath liegen, vor und betrifft insgesamt 15 Bestandsanlagen.

Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Vertrag zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages.

4.4. 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld

Die Solarpark Weinsfeld GmbH & Co. KG aus Roderhausen beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Gemarkung Weinsfeld, Flur 55, Flurstück 26.

Geplant ist, die bestehende Anlage nördlich der A60 (Flurstück 26) auf bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, zu erweitern. Die Erweiterung umfasst eine Größe von insgesamt 2,6 ha.

Im wirksamen Flächennutzungsplan für die Stadt Prüm ist die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Darstellung in der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Sonderbaufläche.

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Orlenbach, Pittenbach, Rommersheim, Sellerich, Watzerath). Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

Der Ortsgemeinderat Pittenbach stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.02.2023 zur 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld zu.

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister unterrichtete den Ortsgemeinderat über die Baumaßnahme Hangsicherung zwischen Radweg und „Zur Held“ - Straße.

6. Anfragen von Ratsmitgliedern

Die Fragen wurden beantwortet.

7. Einwohnerfragestunde

Die Fragen des Einwohners wurden beantwortet.