1. Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin
Zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pittenbach wurde Joachim Flesch vorgeschlagen und gewählt. Im Anschluss an das Wahlgeschehen wurde Herr Flesch von dem ältesten Ratsmitglied, Manfred Michels, ernannt und vereidigt.
2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Frau Maria Schoden rückte gemäß den amtlichen Wahlergebnissen der Gemeinderatswahl vom 26.05.2019 als Nachfolgerin in den Gemeinderat nach. Ortsbürgermeister Joachim Flesch verpflichtete Frau Schoden als neues Ratsmitglied durch Handschlag und wies auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten hin.
3. Weitere Wahlen
Zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Pittenbach wurde Michael Pütz vorgeschlagen und gewählt. Im Anschluss an das Wahlgeschehen wurde Herr Pütz von Ortsbürgermeister Flesch ernannt und vereidigt.
4. Bauangelegenheiten
4.1. Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Teilumbau/Teilumnutzung Betriebsgebäude in 4 Ferienwohnungen
Gemarkung Pittenbach, Flur 55, Flurstück 37
Das Einvernehmen wurde erteilt.
4.2. Gestattungsvertrag für Abstandsflächen, Rotorüberflugflächen, versiegelte Flächen, Kabelverlegung und Zuwegung mit der Fa. "Quality energy"
Der Gestattungsvertrag ist an dem Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angelehnt und wurde durch ein Rechtsanwaltsbüro hinsichtlich seiner rechtlichen Bindungen überprüft.
Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung, dass der Ortsbürgermeister den Gestattungsvertrag über Abstandsflächen, Rotorüberflugflächen, versiegelte Flächen, Kabelverlegung und Zuwegung mit der Fa. „Qualitas energy“ abschließen kann.
4.3. Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)
Dieser Vertrag sieht eine Beteiligung von insgesamt 9 Gemeinden, die in einem Umkreis von 2,5 km am Windpark Watzerath liegen, vor und betrifft insgesamt 15 Bestandsanlagen.
Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorgelegten Vertrag zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages.
4.4. 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld
Geplant ist, die bestehende Anlage nördlich der A60 (Flurstück 26) auf bis zu 200 Meter, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, zu erweitern. Die Erweiterung umfasst eine Größe von insgesamt 2,6 ha.
Im wirksamen Flächennutzungsplan für die Stadt Prüm ist die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Darstellung in der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Sonderbaufläche.
Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 die 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Orlenbach, Pittenbach, Rommersheim, Sellerich, Watzerath). Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Der Ortsgemeinderat Pittenbach stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.02.2023 zur 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Stadt Prüm, Stadtteil Weinsfeld zu.
5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
6. Anfragen von Ratsmitgliedern
Die Fragen wurden beantwortet.
7. Einwohnerfragestunde