Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 166.210 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 159.400 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 6.810 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 13. 790 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.210 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 109.210 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 100. 000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 86.210 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — -86.210 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Steuersatz der Grundsteuer A und B ist nur deklaratorisch, es folgt noch eine Hebesatzsatzung mit den aufkommens-neutral veränderten Hebesätzen im Rahmen der Grundsteuer-Neubewertung 2025.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 300 v.H
- Grundsteuer B — 365 v.H
- Gewerbesteuer — 350 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 20, 00 €
- für den zweiten Hund — 30, 00 €
- für jeden weiteren Hund — 40,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| - | Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Waldwegen |
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| je ha land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke |
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| Endgültiger Beitrag 2024 — 10,00 € |
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| Vorausleistung 2025 — 10,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 — 766.308 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 — 775.508 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 — 782.318 €
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 09.12. bis 17.12.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.