Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 09.09.2025 die 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm (Teiländerung Ortsgemeinde Olzheim) beschlossen.
Die Vorentwurfsunterlagen wurden in der Sitzung am 09.09.2025 vom Rat gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die o. g. Beschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 36/1 der Flur 7, Gemarkung Olzheim und hat eine Gesamtgröße von 20.671 m². Das Flurstück hat eine Breite von ca. 112 m und eine Länge von etwa 207 m.
Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Olzheim an der K 169 / „Knaufspescher Straße“, über die es auch erschlossen wird.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Knaufspescher Straße“ ist der Erweiterungswunsch einer ortsansässigen Firma. Der Investor beabsichtigt, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Olzheim neue Gewerbeflächen in Olzheim zu entwickeln, um einen zukunftsfähigen Firmenstandort mit Expansionsmöglichkeiten schaffen zu können.
Ziel ist die Verlagerung des Firmenstandortes auf das Flurstück 36/1 der Flur 7 sowie die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Für die Realisierung des Bauvorhabens muss ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm für die Ortsgemeinde Olzheim geändert werden.
Die Planvorentwurfsunterlagen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teiländerung Ortsgemeinde Olzheim - werden in der Zeit vom
08.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026
im Internet unter www.pruem.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planvorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dem o. g. Zeitraum besteht gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.