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Prümer Rundschau
Ausgabe 5/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Fleringen für das Jahr 2025 vom 02.01.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 614.250 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 612.950 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 1.300 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 3.000 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — -3.000 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  — + 3.000 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf  — 0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage

Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das

Haushaltsjahr 2025 auf  — 130.200 €

festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:

1. Ortsgemeinde Fleringen  — 47.050 €

2. Ortsgemeinde Wallersheim  — 83.150 €

Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 —  42.399 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024  — 45.699 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025  — 46.999 €

§ 6 Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:

Tariflich Beschäftigte  — 8,00

Fleringen, den 02.01.2025
gez. Spoo
(Verbandsvorsteherin)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 03.02. bis einschließlich 11.02.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.