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Prümer Rundschau
Ausgabe 50/2022
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Hersdorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Altburgstraße / Auf Neuröd“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) beschlossen.

Das Plangebiet grenzt südwestlich an die bestehende Bebauung im Bereich „Auf Neuröd“ an und erfasst die Grundstücke Gemarkung Niederhersdorf, Flur 5, Nr. 12/19 (tlw.), 12/14 und 12/15 (tlw.).

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Lage des Plangebiets innerhalb der Ortslage (O)

Geltungsbereich (blau umrandet)

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung, um den kurzfristigen bis mittelfristigen Bedarf an neuen Wohnbauflächen decken zu können und junge bauwillige Familien im Ort halten zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i. V. m. § 13a BauGB erfolgen soll.

Im beschleunigten Verfahren wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) unterrichten und sich bis zum 02.01.2023 zur Planung äußern. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Hersdorf, den 09.12.2022
gez.
Peter Thelen
Ortsbürgermeister