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Prümer Rundschau
Ausgabe 50/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Prüm vom 26.11.2024

1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Bürgermeister Söhngen verpflichtete zu Sitzungsbeginn das neu anwesende Ausschussmitglied Frau Susanne Faschin (Vertreterin von Frau van Cuyck) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

2. Erhöhung der Dozentenhonorare und der Teilnehmergebühren bei der Volkshochschule Prüm

Die Dozentenhonorare an der Volkshochschule Prüm wurden zuletzt im Jahr 2014 erhöht.

Die Geschäftsführung wurde von einigen, langjährigen Dozenten darauf hingewiesen.

Im Hinblick auf den momentanen Dozentenmangel und die hohe Buchungszahl der betroffenen Kurse, erscheint eine Erhöhung der Honorare als vertretbar. Von der Erhöhung sind vor allem die Kurse im Bereich Gesundheit, Kunst und Sprachen betroffen, da hier die meisten Kurse mit der höchsten Kursbelegung (gemäß Statistik 2023: 2527 Teilnehmer, 5353 Unterrichtsstunden) stattfinden.

Mit der Anhebung der Honorare in der genannten Höhe werden die Honorare vergleichbarer Volkshochschulen erreicht und die vhs Prüm bleibt weiterhin für die Dozenten attraktiv.

Um die finanzielle Unterdeckung der Volkshochschule (2023=-36.920,54 €) so gering wie möglich zu halten, hat die Verwaltung auch eine neue Gebührenregelung (als Anlage beigefügt) für die Teilnehmergebühren erarbeitet. Die Gebühren wurden entsprechend der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen und den neuen Dozentenhonoraren sowie der Mieten/Eintritte bei Kursen in externen Räumen (BBS-Prüm, Schwimmbad Prüm) angepasst.

Die Gebühren in der genannten Höhe sind mit anderen Volkshochschulen in der Region vergleichbar.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Teilnehmergebühren- und Dozentenhonorarregelung für die Volkshochschule Prüm zu beschließen.

3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2024

Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2024 wurden nicht vorgebracht.

4. Mitteilungen der Verwaltung

4.1. Sitzung des VG-Rates am 10.12.2024

Der Sitzungsbeginn wird von 19:00 Uhr auf 17:00 Uhr vorgezogen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

4.2. Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der VG Prüm

Der Vorsitzende unterrichtete den Haupt- und Finanzausschuss, dass die Urwahl (Direktwahl) nicht mit der Bundestagswahl am 23.02.2025 durchgeführt wird. Der Ältestenrat der Verbandsgemeinde hat sich mit dem Für und Wider beschäftigt und kam zu dem Entschluss die Urwahl am 01.06.2025 durchzuführen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm dies zustimmend zu Kenntnis.

4.3. Sitzungskalender 2025

Der vorläufige Sitzungskalender 2025 wurde den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

5. Anfragen von Ausschussmitgliedern

Wie ist der Geldmittelbestand der Großspende van Meeteren? (RM Hiltawski)

Die Frage wurde durch den Vorsitzenden beantwortet.

6. Annahme von Sponsoring-Leistungen / Spenden

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach § 93 Absatz 3 Satz 5 GemO über die Annahme der Sponsoring-Leistungen / Spenden zu entscheiden.

Der Annahme von Sponsoring-Leistungen / Spenden wird zugestimmt.

7. Verwendung der Spendengelder "Flutwasserkatastrophe vom 15.07.2021"

Zum Stichtag 31.12.2023 waren noch 144.591,51 € an Spendengelder vorhanden.

Die Gemeinden und die Verbandsgemeinde konnten ihre Schäden durch eine 100 %ige Aufbauhilfe des Landes decken. Auch die privat geschädigten Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter konnten Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen oder haben entsprechende Spendengelder erhalten.

Aufgrund des Klimawandels ist leider mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit zukünftigen Schadensereignissen zu rechnen.

Die noch verfügbaren Spendengelder sollen als Stiftungsvermögen/Sondervermögen für zukünftig Betroffene zurückgelegt werden.

Das Stiftungs/-Sondervermögen kann bei den Verwahrkonten der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm als „durchlaufende Gelder“ verwahrt werden. Diese Gelder werden dann auch entsprechend verzinst.

So ist gewährleistet, dass der Spendenzweck „Hochwasserhilfe“ auch zukünftig gewahrt wird und man jederzeit schnell und unbürokratisch Hilfe leisten kann.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Anlegung der noch vorhandenen Spendengelder der Flutwasserkatastrophe vom 15.07.2021 als Stiftungsvermögen (Sondervermögen) für zukünftige Hochwasser-Starkregenereignisse zu beschließen.

8. Kooperationsvereinbarung „hochwasservorsorgende Gewässerunterhaltung“ und „überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen“ für Gewässer II. Ordnung (Prüm und Nims) und bedeutende Zuläufe (Gewässer III. Ordnung)

Die Überschwemmungsereignisse vom Juli 2021 haben gezeigt, dass es im Hinblick auf den Hochwasserschutz einer überörtlichen Gesamtbetrachtung unabhängig von kommunalen Gebietsgrenzen bedarf.

Für die Kyll wurde in der Hochwasserpartnerschaft Kyll durch das IBH/HPI (Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz/ Internationales Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften) als Grundlage für die Gespräche der kommunalen Partner der Entwurf eines ersten Leistungsverzeichnisses für die Erarbeitung eines „Aktionsplans Kyll“ erstellt.

Für den Bereich der Hochwasserpartnerschaft Westeifel mit den Gewässern II. Ordnung Nims, Prüm, Enz, ergänzt durch Irsen und Gaybach, sowie den bedeutenden Zuläufen (Gewässer III. Ordnung) dieser Flüsse, soll nunmehr ebenfalls ein vergleichbarer Aktionsplan erarbeitet und umgesetzt werden.

Das Ziel ist deshalb eine Kooperation der Gewässerunterhaltungspflichtigen im Bereich der Hochwasserpartnerschaft Westeifel, d. h. der Verbandsgemeinden Prüm, Arzfeld, Bitburger Land, Südeifel und der verbandsfreien Stadt Bitburg mit dem Eifelkreis, um mit Hilfe eines Aktionsplans zur hochwasservorsorgenden Gewässerunterhaltung und -entwicklung, Maßnahmen zu identifizieren, die der Hochwasservorsorge dienen.

Dabei wird die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) zu Grunde gelegt und die Belange des Naturschutzes und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), sowie landesweite Programme wie Aktion Blau, Aktion Blau Plus, Gewässerentwicklungskorridore, etc. berücksichtigt. Ein wichtiger Baustein hierbei wird die Öffentlichkeitsarbeit sein.

Die Zusammenarbeit der Gewässerunterhaltungspflichtigen soll in einer Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Der beigefügte Entwurf der Vereinbarung orientiert sich dabei an den Formulierungen der Vereinbarung für die „Kyll“, der bereits mit dem IBH/HPI (Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz/ Internationales Betreuungszentrum für Hochwasserpartnerschaften), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) abgestimmt wurde.

Vorgesehen ist, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm die Koordination der Konzepterstellung mit dem Auftragnehmer (Fachbüro) federführend für alle Akteure in Zusammenarbeit mit der Hochwasserpartnerschaft Westeifel und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord übernimmt.

Am 04. Juli 2024 wurden das dargestellte Vorgehen und der wesentliche Inhalt der Kooperationsvereinbarung zwischen den Verwaltungen der beteiligten Kommunen abgestimmt. Auf dieser Grundlage soll nun die Beratung und Beschlussfassung in den kommunalen Gremien erfolgen.

Für die Erstellung des Aktionsplanes wird von einer Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 90 % ausgegangen. Weiter Abstimmungen erfolgen diesbezüglich noch. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils soll durch den Eifelkreis erfolgen.

Die Kostenschätzung für die Erarbeitung des „Aktionsplans Westeifel“ beläuft sich auf ca. 0,5 Mio. Euro. Der Eigenanteil beträgt bei o. g. Fördersatz 50.000,- Euro. Die Erarbeitung wird in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Entsprechende Ansätze werden für den Haushalt des Eifelkreises vorgesehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung und der gemeinsamen Erarbeitung eines „Aktionsplans Hochwasserpartnerschaft Westeifel“ mit dem Ziel einer hochwasservorsorgenden Gewässerunterhaltung und eines überörtlichen Konzeptes zur Hochwasservorsorge zu.

9. Bau des Radweges Prüm bis Gerolstein als Lückenschluss des Eifel-Ardennen-Radweges

Die Planungen des LBM Gerolstein zum Bau des Radweges zwischen Prüm und Gerolstein als Lückenschluss des Eifel-Ardennen-Radweges sind soweit abgeschlossen. In 2025 soll abschnittsweise, ausgehend von Prüm, mit der baulichen Umsetzung begonnen werden.

Zur Umsetzung der Maßnahme wird die Baulastträgerschaft in mehrere Abschnitte aufgeteilt.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde ist folgende Aufteilung vorgesehen:

Abschnitt 1: von Prüm Kreisverkehr bis Willwerath K 171, ca. 5,75 km, Kosten ca. 3,173 Mio Euro in der Baulastträgerschaft des Bundes; d.h. der Bund trägt alle Kosten

Abschnitt 2: von Willwerath bis Schwirzheim K 170, ca. 4,50 km, Kosten ca. 1,99 Mio Euro in der Baulastträgerschaft der Verbandsgemeinde Prüm

Abschnitt 3: von Schwirzheim bis Büdesheim K 172, ca. 3,06 km, Kosten ca. 1,443 Mio Euro in der Baulastträgerschaft der Verbandsgemeinde Prüm, wobei die Baukosten vollständig vom Bund getragen werden.

Abschnitt 4: von Büdesheim bis Kreisgrenze, ca. 1,39 km, Kosten ca. 0,527 Mio Euro in der Baulastträgerschaft der Verbandsgemeinde Prüm

Zur Finanzierung der in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Prüm zu bauenden Abschnitte 2 und 4 mit Baukosten von ca. 2,517 Mio Euro ist eine Förderung von Investitionen in den Radverkehr aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ in Höhe von 75 % beantragt worden.

Für den Abschnitt 1, der in der Baulastträgerschaft des Bundes steht, ist es erforderlich, dass die für den Radweg notendigen Flächen ins Eigentum des Bundes übertragen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat nimmt den aktuellen Sach- und Planungsstand zum Bau des Radweges zwischen Prüm und Gerolstein als Lückenschluss des Eifel-Ardennen-Radweges zustimmend zur Kenntnis.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zur Umsetzung notwendigen Vereinbarungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen und die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

10. Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für junge Fahrerinnen und Fahrer

Empfehlung an den Verbandsgemeinderat zur Weitergewährung des Zuschuss in Höhe von 50 EUR für Teilnahme oder Gutscheinkauf an einem Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer (17 bis 25 Jahre), die ihren Wohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm haben.

Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Zuschuss über den 31.12.2024 hinaus bis zum 31.12.2027 weiter zu gewähren.

Der Nürburgring bietet für „junge Fahrer“ (17 bis 25 Jahre) ein Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgringgelände an. Das Training mit Sonderpreis kostet für junge Fahrer und Fahrerinnen 169 EUR.

Nach Abzug eines Zuschuss vom Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 30 EUR und nach Abzug des Zuschuss der Verbandsgemeinde kostet das Training 89 EUR. Aus der bisherigen Erfahrung stellt sich heraus, dass vielfach Eltern/Großeltern einen Gutschein als Geschenk z. B. zu Weihnachten/Geburtstag kaufen. Bei einem Preis von 139 EUR – ohne den Zuschuss der Verbandsgemeinde – würden sicherlich weniger das Geschenk wählen.

Die Unfallauswertung bei der Polizeiinspektion Prüm für deren Dienstbezirk (zu dem auch das Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm gehört) ergab, dass junge Fahrer 3 x so häufig am Unfallgeschehen beteiligt sind, wie es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht.

Im Jahr 2023 sind insgesamt 38 Trainings bzw. Gutscheine abgerechnet worden (insgesamt 1.900 EUR an Zuschussgewährung).

Derzeit ist die Maßnahme bis 31.12.2024 befristet – um nicht zeitnah erneut beraten zu müssen, sollte eine Verlängerung bis 31.12.2027 beschlossen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den bisherigen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining für junge Fahrer in Höhe von 50 EUR für weitere drei Jahre zu gewähren (befristet bis 31.12.2027).

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil standen verschiedene Finanz- und Personalangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung.an.