Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 356.750 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 422.880 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — -66.130 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — - 52. 530 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 52.530 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — -58.250 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Steuersatz der Grundsteuer A und B ist nur deklaratorisch, es folgt noch eine Hebesatzsatzung mit den aufkommensneutral veränderten Hebesätzen im Rahmen der Grundsteuer-Neubewertung 2025.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 345 v.H
- Grundsteuer B — 465 v.H
- Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund — 30,00 €
- für den zweiten Hund — 60,00 €
- für jeden weiteren Hund — 100,00 €
für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004
- für den ersten Hund — 500,00 €
- für jeden weiteren Hund — 600,00 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt: -/-
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 — 2.102.006 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 — 2.168.566 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 — 2.102.436 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 16.12. bis 30.12.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.